Diese Idee stammt aus dem Entwurf eines Positionspapier des DBITS-Verbandes:
"Ab einem bestimmten Steueraufkommen, etwa wenn die Pflicht zur Abgabe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung vorliegt, besteht keine Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung."
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