Das ist eines der Kriterien, die wir in unserem VGSD-Positionspapier vorschlagen.
Wenn die Gesetzgebung vor allem auf eine Mindestsicherung im Alter zielt, könnte ein Anreiz dazu gesetzt werden, indem der Nachweis ausreichender Vorsorge als Positivkriterium für eine echte Selbstständigkeit gilt.
Dies setzt voraus, dass z.B. Versicherer, Grundbuchämter usw. Nachweise einer ausreichenden oder teilweisen Altersvorsorge (Existenzminimum im Alter ist bzw. wird abgesichert) ausstellen können. Der bürokratische Aufwand ist erheblich.
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