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Selbstständig (immer), wenn der Stundensatz (nach Abzug von Reisekosten) > xx Euro

Das ist eines der Kriterien, die wir in unserem VGSD-Positionspapier vorschlagen.

Wenn der Auftragnehmer ein Honorar erhält, das seine Lebenshaltungskosten, die Kosten der sozialen Absicherung und sein Auslastungsrisiko abdeckt, ist ein Lohndumping zuverlässig ausgeschlossen.

Die Einführung eines solchen Mindesthonorars, das ein Vielfaches des Mindestlohns sein könnte, ist eine nahe liegende Lösung, die für viele Branchen Rechtsicherheit bringen würde und auch dazu führen könnte, dass darunter liegende Honorare auf dieses Niveau angehoben werden.

Unter Experten wird häufig ein Satz von 40 Euro/ Stunde genannt.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
admin
  • 461 Abstimmende
  • 1067 von bisher 6571 Stimmen erhalten
  • Platz 2 von 74
  • Letzte Stimme vergeben 22.05.2015

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