Das ist eines der Kriterien, die wir in unserem VGSD-Positionspapier vorschlagen.
Wenn der Auftragnehmer ein Honorar erhält, das seine Lebenshaltungskosten, die Kosten der sozialen Absicherung und sein Auslastungsrisiko abdeckt, ist ein Lohndumping zuverlässig ausgeschlossen.
Die Einführung eines solchen Mindesthonorars, das ein Vielfaches des Mindestlohns sein könnte, ist eine nahe liegende Lösung, die für viele Branchen Rechtsicherheit bringen würde und auch dazu führen könnte, dass darunter liegende Honorare auf dieses Niveau angehoben werden.
Unter Experten wird häufig ein Satz von 40 Euro/ Stunde genannt.
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