Die Teilnahme an nicht unmittelbar arbeitsbezogenen Veranstaltungen, z.B. externen und internen Fortbildungen, Qualitätsmanagementschulungen, Audits, Supervisionen und Teambesprechungen, aber auch die Teilnahme an Betriebsausflügen und Weihnachtsfeiern gilt als Indiz für Scheinselbstständigkeit.
Stimme also zu, wenn Du denkst, dass selbstständige Mitarbeiter an solchen Veranstaltungen nicht teilnehmen dürfen sollten.
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