Zum Inhalt springen
Mitglied werden
1
Stimme

Selbstständig (nur), sofern keine Teilnahme an nicht unmittelbar arbeitsbezogenen Veranstaltungen

Die Teilnahme an nicht unmittelbar arbeitsbezogenen Veranstaltungen, z.B. externen und internen Fortbildungen, Qualitätsmanagementschulungen, Audits, Supervisionen und Teambesprechungen, aber auch die Teilnahme an Betriebsausflügen und Weihnachtsfeiern gilt als Indiz für Scheinselbstständigkeit.

Stimme also zu, wenn Du denkst, dass selbstständige Mitarbeiter an solchen Veranstaltungen nicht teilnehmen dürfen sollten.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
admin
  • 1 Abstimmender
  • 1 von bisher 6571 Stimmen erhalten
  • Platz 39 von 74
  • Letzte Stimme vergeben 23.05.2015

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Kommentieren nicht mehr möglich

Das Forum wurde bereits archiviert

Zum Seitenanfang

#

#
# #