Das Vorhandensein von Visitenkarten oder einer Website beeindruckt Gerichte in Deutschland kaum. Ihr Fehlen kann jedoch als Indiz für eine Scheinselbstständigkeit gewertet werden.
Aber: Auch Angestellte verfügen oft über eigene Visitenkarten - und es gibt auch viele "echte" Selbstständige, die gut ausgelastet sind und über ein XING-Profil hinaus überhaupt keine Werbung benötigen.
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