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Selbstständig (nur), wenn eigener unternehmerischer Auftritt (Visitenkarte, Website, Werbung)

Das Vorhandensein von Visitenkarten oder einer Website beeindruckt Gerichte in Deutschland kaum. Ihr Fehlen kann jedoch als Indiz für eine Scheinselbstständigkeit gewertet werden.

Aber: Auch Angestellte verfügen oft über eigene Visitenkarten - und es gibt auch viele "echte" Selbstständige, die gut ausgelastet sind und über ein XING-Profil hinaus überhaupt keine Werbung benötigen.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
admin
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  • 9 von bisher 6571 Stimmen erhalten
  • Platz 31 von 74
  • Letzte Stimme vergeben 23.05.2015

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