Dabei handelt es sich um ein typisches Merkmal von Selbstständigkeit, das zum Beispiel in den Niederlanden als Abgrenzungskriterium verwendet wird.
In Deutschland wird dagegen argumentiert, dass es ja gerade den Mißbrauch von Scheinselbstständigen ausmache, dass sie keine Lohnfortzahlung erhalten.
Unseres Erachtens kommt es darauf an, ob sie für diesen Nachteil eine höhere Bezahlung erhalten als vergleichbare Angestellte.
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