Regelmäßige Bezahlung in gleicher Höhe, z.B. feste monatliche Vergütung wird in einer ganzen Reihe von Ländern - auch in Deutschland - als Indiz für Scheinselbstständigkeit gesehen.
Aber: Sollte die Möglichkeit, eine bestimmte Stundenzahl einer Dienstleistung bei freier Zeiteinteilung zu erbringen, nicht selbständig möglich sein?
Etwas ausführlicher zur aktuellen rechtlichen Situation in Deutschland: In Hinblick auf eine Einordnung als Selbstständiger ist die Vereinbarung eines Tagessatzes besser als die eines Stundensatz, ein fester monatlicher Betrag ist ganz schlecht.
Als deutlich sicherer gilt die Vereinbarung eines Gesamtpreises nach Aufwandsschätzung, da man dann das unternehmerische Risiko trägt, sich zu verkalkulieren bzw. bei schnellerer Tätigkeit zusätzlichen Gewinn zu erzielen. Pauschale Preise zeigen auch, dass es nicht auf Anwesenheit ankommt und keine zeitliche Eingliederung vorliegt.
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