Zum Inhalt springen
Mitglied werden
1
Stimme

Selbstständig (nur), wenn der Selbstständige selbst für alle Fehler haftet

Die Übernahme der Haftung bzw. der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist häufig Bestandteil von Verträgen mit dem Auftraggeber.

Grundsätzlich haftet jedoch der Auftraggeber im Außenverhältnis für Fehler der von ihr beschäftigten Auftragnehmer. In Hinblick auf Honorarärzte kommt das SG Braunschweig zu dem Ergebnis: "Selbst darauf, ob die Klägerin im Innenverhältnis mit dem Beigeladenen diesen oder dessen private Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen kann kommt es nicht an."

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
admin
  • 1 Abstimmender
  • 1 von bisher 6571 Stimmen erhalten
  • Platz 39 von 74
  • Letzte Stimme vergeben 23.05.2015

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Kommentieren nicht mehr möglich

Das Forum wurde bereits archiviert

Zum Seitenanfang

#

#
# #