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Selbstständig, wenn es sich um Werk- oder Dienstvertrag (<-> Arbeitsvertrag) handelt, der auch so "gelebt" wird

Werk- und Dienstverträge sind durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) seit über 100 Jahren geregelt und haben sich bewährt. Es gibt eine umfangreiche Rechtssprechung zu ihrer Abgrenzung. Ein Mißbrauch liegt nur dann vor, wenn die Vereinbarungen nicht "gelebt" werden, also ein solcher Vertrag nur vorgeschoben, dem Auftragnehmer die darin festgeschriebenen Freiheiten aber nicht auch tatsächlich eingeräumt werden.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
admin
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  • Letzte Stimme vergeben 23.05.2015

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