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Selbstständig, wenn unternehmertypische Merkmale vorliegen

Unternehmertypische Merkmale sind:

  • Erbringung von Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  • Die eigenständige Entscheidung über Einkaufs- und Verkaufspreise, Warenbezug
  • Personalentscheidungen (Einstellung, Entlassung)
  • Einsatz von Kapital und eigener Arbeitsgeräte
  • Entscheidung über Einkaufs- und Verkaufskonditionen
  • Eigene Kundenakquisition
  • Werbemaßnahmen und Auftreten als Selbstständiger in der Geschäftswelt (Briefpapier, Zeitungsanzeigen)

Bis 2003 wurde eine Scheinselbstständigkeit vermutet, wenn mindestens drei von fünf im Gesetz genannte Kriterien erfüllt waren, wozu auch dieses zählte.

Die Kriterien waren: Mehr als 5/6 des Umsatzes mit einem Auftraggeber, keine SV-pflichtigen Mitarbeiter, Tätigkeiten wie regelmäßig auch von Arbeitnehmern verrichtet, keine unternehmertypischen Merkmale, Tätigkeit zuvor für selben Auftraggeber als abhängig Beschäftigter.

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Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
admin
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  • Platz 6 von 74
  • Letzte Stimme vergeben 23.05.2015

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