Seit etwa 2009 hat die DRV ihre Entscheidungspraxis grundlegend geändert, ohne diese Änderung und ihre Gründe offen zu legen. Zuvor als selbstständig beurteilte Auftragsverhältnisse werden seitdem in großer Zahl als abhängige Beschäftigung eingeordnet. Die Zahl der „Ablehnungen“ stieg von 19% im Jahr 2006 auf 45% im Jahr 2013.
An die Stelle einer ausgewogenen Beurteilung aller Umstände trat nach Überzeugung vieler Beobachter eine aktive Suche nach Ablehnungsgründen. Dabei kommen offensichtich vorformulierte Textbausteine zum Einsatz.
Durch die veränderte Praxis kam es zu einer Vielzahl von Prozessen. Wo die DRV Entscheidungen in ihrem Sinne erreicht hat, beruft sie sich nun auf diese, oft erstinstanzlichen Urteile.
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