Eine Selbständigkeit richtigerweise wird angenommen, wenn eine tatsächliche freiberufliche / ingenieursähnliche Tätigkeit ausgeübt wurde. Diese ist gekennzeichnet durch besondere geistige Fähigkeit und einem hohen Maß an Qualität. Soweit die (sinnvolle) Rechtslage.
Fragt sich, was ingenieurstätig ist und woran man hohe Qualität festmacht.
Unter Ingenieur = Erzeuger verstehe ich jemanden, der Neues erschafft. Dies ist sicher nicht automatisch bei allen Ingenieuren und Informatikern gegeben. Es gibt ja Erfindende und Ausführende.
Es ist aber meines Erachtens in jedem Fall DANN gegeben, wenn an neuen Geräten mitentwickelt wird, neue Softwarefunktionen definiert werden, neue Strategien zur Umsetzung geschaffen werden und Methoden verbessert werden, wie man entwickelt, dokumentiert, speichert und plant.
... wenn also Einfluss auf die Funktion der Produkte einer Firma genommen wird und man bei Planungen dabei ist. Konkret, wenn man an sogenannten Lastenheften mitarbeitet, die die Funktionen eines Produktes beschreiben.
Aus meiner Sicht zählen neben erfindenden Ingenieuren da aber auch all die Informatiker hinzu, die ihrerseits neue Prozesse erdenken, Funktionen definieren und damit Einfluss nehmen - auch wenn sie in Katalogberufen nicht in dieser Weise erfasst werden.
Bei umsetzenden Programmierern muss man genauer hinsehen.
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