Oft wird von Firmen vorgegeben, nur einen inoffiziellen Stundenzettel zu führen, anhand dem die Leistung bei Beratung abgerechnet wird. Die Firma selbst verzichtet bewusst auf das elektronische Protokollieren der Anwesenheit.
Damit glaubt man, Beweise für eine Scheinselbständigkeit kaschiert zu haben.
Praktisch sieht es aber so aus, dass die Behörden dies auch vermuten und das Nichtvorhandensein von Zeitnachweisen auch s ausgelegt werden kann, dass Kaschieren vorliegt.
Es ist zweckmäßiger, bei Beratungsthemen, die auf Dienstleistungsverträgen beruhen, eine Zeitliste zu führen und diese auszuweisen.
Auch Firmen sollten dies tun, um nachzuweisen, dass die Person eben NICHT ständig Vorort war. Viele Firmen protokollieren dies ohnehin, weil sie aus Sicherheitsgründen (Feuer, Notfall, Räumung) immer wissen müssen, wer im Gebäude war. Besucher bekommen dazu elektronische Ausweise.
Auch ich habe einen solchen Ausweis, damit ich in die Sicherheitsbereiche und Labore gelangen kann.
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