Die Beitragsbemessungsgrenze (KV) widerspricht dem Grundsatz, dass Menschen mit höherem Einkommen mehr beitragen können; außerdem verschiebt sie bei höher Besteuerten die Staatsquote deutlich nach unten, wodurch die Vergleichbarkeit bei der Belastung hoher und niedriger Einkommen leidet. In der gesetzlichen Rentenversicherung geht die BBM anders als bei der KV mit einer Beschränkung der Leistung einher und ist daher weniger ungerecht.
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