Das Freiberuflerprivileg (keine Pflicht zur Bilanzierung, keine Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung, keine Gewerbesteuer, keine IHK-Zwangsmitgliedschaft) sollte auf Solo-Selbstständige ausgeweitet werden, mindestens auf solche im Dienstleitungsbereich, die im Wesentlichen ihr eigenes Wissen und Können / ihre Arbeitskraft vermarkten, ohne irgendein "Handelsgewerbe" (Laden, Versand etc.) zu betreiben. Ihr Fall ist mit Freiberuflern hinsichtlich der Art der Arbeit vergleichbar.
Zwar wird in Gemeinden mit einem Hebesatz von bis zu 380 Prozent die Gewerbesteuer komplett mit der Einkommensteuer verrechnet. Die überkommene Unterscheidung verursacht jedoch großen bürokratischen Aufwand: Nicht vorhersehbare Entscheidungen von Finanzämtern oder Gerichten können dazu führen, dass man viele Jahre später zum Gewerbetreibenden erklärt wird, was im Einzelfall zu hohen Nachzahlungen führen kann und zu Wettbewerbsverzerrungen mit anderen Unternehmen mit ähnlicher, aber als freiberuflich anerkannter Tätigkeit.
Forderung: Dass Kommunen eine verlässliche Finanzierung wünschen und die Gewerbesteuer hierfür eine wichtige Rolle spielt, ist klar. Aber aktuell geschieht dies auf dem Rücken der Selbständigen und kleinen Unternehmen. Hier muss es klarere Kriterien geben, damit die Rechtsfolgen besser vorhergesehen werden können.
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