Ob als Positivkriterium in einem möglicherweise angepassten SFV oder im Rahmen der Altersvorsorgepflicht für Bestandsselbständige - die Altersvorsorge auch für Selbständige findet sich in einer Vielzahl der hier genannten Forderungen und wird wohl in der ein oder anderen Form im Koalitionsvertrag Einzug finden.
Was aus meiner Sicht allerdings in den meisten Forderungen fehlt - eine eindeutige Definition, in welchem Umfang bzw. welcher Höhe diese vorzuliegen hat!
Daher mein Vorschlag:
"Der Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge ist erfüllt, sofern der Selbständige eine Altersvorsorge nachweisen kann, die der Höhe nach der jeweils aktuellen Grundrente/-sicherung entspricht."
Darüberhinausgehende Vorsorge obliegt somit allein der Verantwortung des Selbständigen.
Damit bleibt eine größtmögliche unternehmerische Freiheit eines jeden Selbständigen, den Umfang seiner AV selbst zu bestimmen. Gleichzeitig ist ausgeschlossen, dass der Selbständige später einmal Leistungen der Solidargemeinschaft in Anspruch nehmen kann (was uns ja immer vorgeworfen wird).
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