Zum Inhalt springen
Mitglied werden
143
Stimmen
Abstimmen Abbrechen

Bilanzierungspflicht für Solo-Selbstständige abschaffen oder Gewinngrenze deutlich erhöhen

Solo-Selbstständige sind ganz überwiegend im Dienstleistungsbereich tätig, gelten aber trotzdem häufig als Gewerbetreibende. Zwar wird die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer verrechnet, aber es entsteht dadurch vielfältiger bürokratischer Aufwand. Insbesondere besteht die Gefahr, relativ schnell bilanzierungspflichtig zu werden, obwohl man in der Regel Einzelunternehmer ist, keine Kapitalgesellschaft betreibt, einen Umsatz deutlich unter der Betragsgrenze erzielt und die für Bilanzierungen relevante Anlagevermögen eine vernachlässigbare Rolle spielt. Das liegt daran, dass die Bilanzierungspflicht schon ab einer relativ niedrigen Gewinngrenze (nur 10 Prozent der Umsatzgrenze) eintritt.

Forderung: Wenn es nicht gelingen sollte, Solo-Selbstständige bzw. Dienstleister generell sachgemäßer von Gewerbetreibenden abzugrenzen (vgl. www.vgsd.de­/mitbestim­…tstaendige), so muss zumindest die Gewinngrenze in Hinblick auf die Bilanzierungspflicht für die den freien Berufen ähnlichen Tätigkeiten, besser für alle Nicht-Kapitalgesellschaften deutlich erhöht werden, zum Beispiel auf 30 Prozent der hierfür geltenden Umsatzgrenze. Das spart auf beiden Seiten viel bürokratischen Aufwand, Kosten und verbessert durch die bessere Verständlichkeit der Einnahme-Überschuss-Rechnung den Überblick über die finanzielle Situation des Selbstständigen.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deine Forderung
Bitte beschreibe deine Forderung so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
  • 90 Abstimmende
  • 143 von bisher 15624 Stimmen erhalten
  • Platz 23 von 68
  • Letzte Stimme vergeben 25.03.2025

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Zum Seitenanfang

#

#
# #