Kinder werden zum Elternunterhalt bei pflegebedürftigen Eltern ab 100.000€ Einkommen herangezogen. Bei Selbständigen entspricht das dem Arbeitgeberbrutto von Angestellten und Beamte in den A-Stufen erreichen die 100.000€ faktisch nie. Hier muss Gleichheit hergestellt werden, sonst trifft die Zuzahlung hochgradig nur die Selbständigen.
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