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Für den Fall einer erneuten Pandemie: Bei Tätigkeitsverboten müssen Lebenshaltungskosten abgedeckt werden

In der Corona-Krise wurden aufwändige Hilfsmaßnahmen beschlossen, die aber erkennbar an den Bedürfnissen von Solo- und Kleinstunternehmen vorbei gingen und statt dessen hohen bürokratischen Aufwand bei allen Beteiligten verursachten. Selbstständige trugen zu einem erheblichen Teil die wirtschaftlichen Folgekosten der Krise mit ihrer Altersvorsorge.

Die Ampel-Koalition hatte deshalb eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes geplant, die sicherstellen sollte, dass bei künftigen Pandemien Selbstständige im Fall von Betätigungsverboten angemessen entschädigt werden.

Forderung: Diese Frage muss von der neuen Bundesregierung neu aufgegriffen, beantwortet und durch eine Änderung es Infektionsschutzgesetzes umgesetzt werden. Ausgangspunkt dafür sollte die Neustarthilfe sein.

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  • Letzte Stimme vergeben 08.04.2025

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