Selbstständige sind Arbeitgeber und -nehmer in einer Person. Es ist insofern nachvollziehbar, dass sie sowohl den Arbeitgeber- und -nehmeranteil zur Sozialversicherung zahlen müssen.
Es besteht aber eine massive Schlechterbehandlung gegenüber Arbeitgebern: Diese können den Arbeitgeberanteil als Betriebsausgabe geltend machen. Er ist nicht Bestandteil des Bruttolohns ihrer Mitarbeiter – auf ihn werden keine Beiträge erhoben.
Anders bei Selbstständigen: Sie müssen auch auf den rechnerischen Arbeitgeberanteil noch einmal Sozialversicherungsbeiträge entrichten, weshalb diese bei ihnen gut 20 Prozent höher ausfallen als die von Arbeitgebern und -nehmern zusammen.
Zwar können sie ihre höheren Sozialversicherungsbeiträge mindestens teilweise steuerlich geltend machen, aber unter dem Strich bleibt ihnen bei vergleichbarem Einkommen ein 10 Prozent niedrigeres Nettoeinkommen!
Um auf das gleiche Netto zu kommen, müssten sie einen deutlich höheren Gewinn erzielen, was die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Arbeitgebern belastet und sie aufgrund des rechnerische höheren (Brutto-)Einkommens von vielen einkommensabhängigen Sozialleistungen (wie z.B. BAföG für ihre Kinder) ausschließt.
Die Verbeitragung des rechnerischen Arbeitgeberanteils ist zudem nur eine von mehreren Diskriminierungen von freiwillig Kranken- und Pflegeversicherten: Anders als Arbeitnehmer müssen Selbstständige Beiträge auch auf ein fiktives Mindesteinkommen bezahlen, das zu deutlich höheren Mindestbeiträgen als bei Arbeitnehmern führt (vgl. www.vgsd.de/mitbestim…sgrundlage) sowie auf zusätzliche Einkommensarten, die bei Arbeitnehmern beitragsfrei sind (vgl. www.vgsd.de/mitbestim…gegenueber) .
Forderung: Selbstständige müssen bei vergleichbarem Einkommen gleiche Beiträge wie Arbeitgeber und -nehmer zusammen bezahlen. Wir schlagen vor, hierzu die Beitragsbemessungsgröße anzugleichen. Am einfachsten und systemkonformsten würde dies gelingen, indem man wie bei den Arbeitgebern auch den rechnerischen Arbeitgeberanteil als Betriebsausgabe anerkennt. Dies führt zu einem niedrigeren Gewinn und zu niedrigeren (gleichen!) Sozialversicherungsbeiträgen.
Da diese steuerlich absetzbar sind, also weniger steuerlich abgesetzt werden kann, erhöht sich unter dem Strich das zu versteuernde Einkommen der Selbstständigen und die Steuereinnahmen des Staates, wodurch die Mindereinnahmen der Kranken- und Pflegeversicherung mindestens zur Hälfte refinanziert würden. Zudem ist eine faire Beitragserhöhung Grundvoraussetzung für die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, die ihrerseits zu erheblichen Mehreinnahmen der Sozialkassen führen würde.
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