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Gewerbesteuerfreibetrag seit 32 Jahren unverändert – an Inflationsentwicklung anpassen, um Besteuerung des Existenzminimums zu verhindern

Der Gewerbesteuerfreibetrag für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ist seit 1993 unverändert, obwohl in diesem Zeitraum die Lebenshaltungskosten um 84 Prozent gestiegen sind. Der Gewerbesteuersatz, der direkt nach Überschreiten des Freibetrags greift wurde zudem in der Zwischenzeit verdreieinhalbfacht.

Das führt zu hohen Belastungen gerade dann, wenn man unterhalb des Existenzminimums verdient und deshalb keine Einkommensteuer bezahlen muss, mit der die Gewerbesteuer verrechnet werden könnte: Wer als Gewerbetreibender mit niedrigem Einkommen ein Kind hat oder einen Angehörigen versorgt, muss deshalb Gewerbesteuer aus dem Existenzminimum heraus bezahlen, obwohl dieses ja eigentlich steuerfrei bleiben sollte.

Wohlgemerkt: Es handelt sich hier um Geld, für das man hart gearbeitet hat und von dem einen der Staat nicht einmal das Existenzminimum belässt.

Forderung: Offensichtliche Ungerechtigkeiten wie diese müssen abgestellt werden. Nach über 30 Jahren muss der Gewerbesteuerfreibetrag endlich an die Einkommens- und Preisentwicklung werden.

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  • Letzte Stimme vergeben 17.03.2025

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