Eine Schwangerschaft tritt typischerweise in einem Alter ein, in dem noch keine ausreichenden finanziellen Rücklagen gebildet werden konnten, um mögliche Ausfallzeiten während der Schwangerschaft und frühen Elternschaft abzufedern. Dies gilt insbesondere auch für Gründerinnen. Die finanziellen Risiken betreffen bei selbstständigen Frauen nicht nur die Absicherung des Lebensunterhalts, sondern zusätzlich die betrieblichen Fixkosten, zum Beispiel Mieten, (Sozial-) Versicherungsbeiträge, Löhne (bei Arbeitgeberinnen).
Aufgrund der fehlenden Absicherung sind Selbstständige häufig in der Zwangslage, entweder trotz gesundheitlicher Risiken für Mutter und Kind arbeiten zu müssen, oder aber die finanzielle Existenz ihres Betriebes zu gefährden. Zudem unterliegen sie durch die mit der Schwangerschaft verbundenen Risiken Wettbewerbsnachteilen gegenüber ihren männlichen Kollegen. Denn Ausfallzeiten während der Schwangerschaft führen nicht nur zum Verlust von Aufträgen und Umsatz. Die Kosten für Lebensunterhalt und Betriebskosten müssen weiterhin finanziert werden und die hierfür aufgewendeten Rücklagen stehen dann nicht mehr für Investitionen zur Verfügung.
Viele selbstständige Frauen fühlen sich durch diese Rahmenbedingungen letztlich vor die Wahl zwischen Familiengründung oder Beruf gestellt. Um den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen zu können, ist unsere Gesellschaft aber sowohl auf wachsende Geburtenraten, als auch auf die Partizipation von Frauen am Arbeitsmarkt angewiesen. Mutterschutz für Selbstständige ist daher nicht nur eine Voraussetzung für die Berufsfreiheit von Frauen, sondern unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Notwendigkeit.
Forderungen: Eine bessere Absicherung von selbstständigen Frauen während der Schwangerschaft ist nicht nur ethisch, sondern auch rechtlich geboten, denn EU-Recht verbietet die finanzielle Diskriminierung aufgrund geschlechtsspezifischer Gesundheitsrisiken. Eine solidarische Finanzierung kann über Steuern oder umlagefinanziert innerhalb der Sozialversicherungssysteme geschehen (Krankenversicherung oder U2-Umlage).
Zwingende Voraussetzung für jede weitere Belastung von Selbstständigen durch zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge ist eine faire Beitragsbemessung (vgl. www.vgsd.de/mitbestim…grundlage,, www.vgsd.de/mitbestim…ein-schon,, www.vgsd.de/mitbestim…gegenueber).
Um eine Absicherung bei niedrigem Vorjahresgewinn (Gründerinnen) zu gewährleisten, ist eine Mindestabsicherung vorzusehen.
Eine Arbeitsunfähigkeit während der Schwangerschaft wegen gesundheitlicher Risiken von Mutter/Kind ist durch ärztliches Attest festzustellen. Ein vollständiges Beschäftigungsverbot ist für Selbstständige allerdings häufig praktisch nicht umsetzbar. Arbeiten im geringen Ausmaß müssen erlaubt sein, um den Betrieb aufrechtzuerhalten (z.B. Führung von Mitarbeitern oder eines Betriebshelfers).
Alternativ zur Einkommensersatzleistung sollte ein/e Betriebshelfer/in als Ersatz finanziert werden (Wahlrecht). Die Suche nach einem Betriebshelfers könnte fachspezifisch auf Branchenebene (Handwerk) oder über das Arbeitsamt, Jobbörsen oder den Senior Expert Service erfolgen. Sofern aufgrund Fachkräftemangels kein Betriebshelfer verfügbar ist, müssten die Betriebskosten anderweitig aufgefangen werden. Denkbar wäre hier die staatliche Zusammenarbeit mit privaten Anbietern von Inhaberausfallversicherungen im Sinne einer Wirtschaftsförderung für junge selbstständige Frauen (beispielsweise die Finanzierung der Versicherungsbeiträge über einen Fonds bei der KfW etc.)
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