Selbstständige müssen sich immer wieder anhören, sie würden nicht genügend Altersvorsorge betreiben. Zugleich schließt man sie aber von den Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) und der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) aus. Beispiel: Die meisten Selbstständige arbeiten zunächst als Angestellte. Die dort aufgebaute betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente würden sie gerne weiterführen. Weil die Anlage aber in aller Regel gezwungenermaßen in Form von Versicherungsverträgen erfolgt, rentiert sich die Fortführung nach Wegfall der Vorteile nicht mehr.
Forderung: Solo-Selbstständige sind Arbeitgeber und -nehmer in einer Person, müssen deshalb sowohl Arbeitgeber- und -nehmeranteile zur Sozialversicherung tragen. Sie sollten auch von denselben Vorteilen bei Steuern, Sozialabgaben und in Form von Förderungen profitieren wie Arbeitgeber und -nehmer. Es ist höchst problematisch, dass Vergünstigungen an die Arbeitnehmereigenschaft oder sogar eine Tarifbindung und damit an die Tätigkeit für größere Unternehmen gebunden werden, wie das bei Sozialpartnermodellen de facto der Fall ist. Das würde auch dem erklärten Ziel der Bundesregierung entsprechen, die betriebliche und die ergänzende private Altersvorsorge zu stärken.
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