Besonders kleine Gewerbetreibende und Selbständige haben - wie die Rentner übrigens auch - unter den völlig überzogenen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung zu leiden. Bei Existenzgründern führt das in der Gründungsphase oftmals zu Engpässen bei der Liquidität, weil durch die Beitragserhebung ab einem Einkommen von 0,01 Euro dringend benötigte Liquidität abgeschöpft und somit der Geldhahn per Gesetz willkürlich abgestellt wird. Während der Gesetzgeber bei den Beziehern von Bürgergeld penibel darauf achtet, dass ihnen das soziale Existenzminimum genau und in voller Höhe zugestanden wird, ist ihm das bei Gewerbetreibenden, Selbständigen und Rentnern völlig unwichtig.
Das soziale Existenzminimum ist nicht allein das Bürgergeld, sondern auch die Kosten für bescheidenes Wohnen und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Und genau daran fehlt es bei Gewerbetreibenden, Selbständigen und Rentnern völlig. Und somit auch an der Gleichstellung nach Artikel 3 des Grundgesetzes.
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