72 Prozent der Solo-Selbstständigen, 66 Prozent aller Selbstständigen sind gesetzlich versichert, fast alle freiwillig. Für sie gelten jedoch sehr viel höhere Mindestbeiträge (Faktor 4,5) gegenüber Arbeitnehmern. Denn sie müssen Beiträge auf ein fiktives Einkommen von 1.248 Euro (in 2025) bezahlen – auch dann, wenn sie als Gründer/innen oder Teilzeit-Selbstständige tatsächlich sehr viel weniger verdienen.
Überschreiten sie nur knapp die Familienversicherungs-Grenze von 535 Euro, betragen ihre Abzüge bis zu 50 Prozent ihres Einkommens – allein für die Kranken- und Pflegeversicherung. Obwohl 80 Prozent der familienversicherten Personen durchaus ein höheres Einkommen als 535 Euro erzielen könnten und wollten, bleiben die meisten unterhalb dieser Grenze, um diese extrem hohen Beitragsbelastungen zu vermeiden.
Dies ist eines der Haupthindernisse für eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen in unserer Gesellschaft. Zudem führt es zu Altersarmut, weil im Rahmen der Familienversicherung keine Rentenversicherungsbeiträge anfallen und darüber aufgrund der hohen Beitragsbelastung kaum Spielraum für die Altersvorsorge bleibt.
Die hohen Mindestbeiträge sind zudem nur eine von mehreren Diskriminierungen von freiwillig Kranken- und Pflegeversicherten: Anders als Arbeitnehmer müssen sie Beiträge auch auf die rechnerischen Arbeitgeberanteile entrichten (vgl. www.vgsd.de/mitbestim…lein-schon) sowie auf zusätzliche Einkommensarten, die bei Arbeitnehmern beitragsfrei sind (vgl. www.vgsd.de/mitbestim…gegenueber).
Forderung: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sollten auch von Selbstständigen einkommensgerecht erhoben werden, beginnend mit der Mindestbemessungsgrundlage wie sie auch für Arbeitnehmer gilt. Auch dann würden Selbstständige noch doppelt so hohe Beiträge wie Arbeitnehmer bezahlen, weil sie weiterhin auch den Arbeitgeberanteil tragen müssen. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen würde deutlich steigen, dies würde eventuelle Mindereinnahmen überkompensieren.
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