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Insolvenz- und pfändungssicheres Altersvorsorgedepot (auch) für Selbstständige einführen

Die von der Ampel-Regierung geplanten, aber nicht mehr rechtzeitig beschlossenen Altersvorsorgedepots (AV-Depots) sind für Selbstständige von besonderer Bedeutung. AV-Depots sind Sperrdepots, mit denen insolvenz- und pfändungsgeschützt auf Basis von Wertpapieren eine Altersvorsorge aufgebaut werden kann, über die erst im Alter verfügt werden kann. Dies soll in Form breit diversifizierter ETFs geschehen, die sich durch den Verzicht auf ein aktives Fondsmanagement ("Spekulation auf das Schlagen von Märkten") und niedrige Verwaltungsosten auszeichnen, so dass die erzielten Kursgewinne, Zinsen und Dividenden auch wirklich dem Sparer zugute kommen. Auf teure Garantien wird dabei bewusst verzichtet, da diese bei langfristigen Anlageformen kontraproduktiv sind.

Diese Form der Altersvorsorge wird von Verbraucherschützern empfohlen und hat sich in vielen anderen Ländern bewährt. Optional kann der Staat die Altersvorsorge direkt (wie bei der Riester-Rente) oder durch nachgelagerte Besteuerung (wie bei der Rürup-Rente) fördern.

Insolvenz- und Pfändungsschutz sind eine Lehre aus der Corona-Krise, in der vielen Selbstständigen ihre Berufstätigkeit zum Schutz ihrer Mitbürger untersagt wurde, ohne hierfür entschädigt zu werden. Die Corona-Hilfen und das Arbeitslosengeld II kamen aufgrund ihrer Ausgestaltung bei Solo- und Kleinstunternehmen meist nicht an bzw. mussten später überraschend zurückbezahlt werden. Die Folgekosten der staatlichen Eingriffe mussten Selbstständige deshalb ganz überwiegend zulasten ihrer Altersvorsorge selbst tragen – während Arbeitnehmer vom Steuerzahler hoch subventioniertes Kurzarbeitergeld erhielten.

Forderung: Insolvenz- und pfändungsgeschützte AV-Depots müssen eingeführt und auch Selbstständigen zugänglich gemacht werden. Sie haben eine besondere Bedeutung für Bestandsselbstständige, die von der geplanten Altersvorsorgepflicht (AVP) ausgenommen sein werden und überwiegend privat vorsorgen. Deshalb ist wichtig, dass sie in für diesen Zweck ausreichender Höhe bespart werden können.

Wenn es zur Einführung einer AVP mit Opt-out kommt, müssen AV-Depots als attraktivste Form der privaten Altersvorsorge zudem zwingend als Opt-out anerkannt werden.

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