Die große Mehrzahl der bereits Selbstständigen hat privat für ihr Alter vorgesorgt und ist dafür oft hohe langfristige Verpflichtungen eingegangen (z.B. im Rahmen von Rentenversicherungsverträgen und Immobilienfinanzierungen). Aus Gründen des Bestandsschutzes würde die Einführung einer Altersvorsorgepflicht bei ihnen zu einem enormen bürokratischen Aufwand führen, weil die Altersvorsorge von Millionen von Selbstständigen überprüft werden müssten. Diese haben auf vielfältige Weise für ihr Alter vorgesorgt, teils ihre Altersvorsorge bereits deutlich vor Renteneintritt abgeschlossen. Die Bewertung von Vermögen ist – etwa bei Immobilien und Betriebsvermögen – nur mit großem Aufwand möglich und hängt stark von der Marktlage ab
Zugleich könnten die meisten Selbstständigen auch nicht einfach DRV-Beiträge zusätzlich zu privaten Rentenversicherung oder Immobilienraten schultern, was zu Vertrags-Stilllegungen und Zwangsverkäufen führen könnte und damit zu einer erheblichen Verschlechterung ihrer Altersvorsorge. Der bürokratische Aufwand würde die Deutsche Rentenversicherung überfordern und für die Betroffenen zu enormer Rechtsunsicherheit führen.
Forderung: Es ist es nicht praktikabel, Bestandsselbstständige in die Altersvorsorgepflicht einzubeziehen. Diese Festlegung im Ampel-Koalitionsvertrag muss unbedingt erhalten bleiben.
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