Bereits mehrfach war eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige geplant, stets in Verbindung mit der Möglichkeit eines Opt-outs durch Nachweis einer vergleichbaren privaten Altersvorsorge.
Ein solches Opt-out macht aber nur Sinn und ist nur dann redlich, wenn es sich um eine ernst gemeinte Alternative handelt. In den letzten Jahren war zu beobachten, wie das BMAS versucht hat, das Opt-out immer unattraktiver zu gestalten, um so durch die Hintertür eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige einzuführen, ohne diese so zu benennen.
War zunächst die Rede vom Zugang auch zu Versorgungswerken und zu Immobilien als Form der Altersvorsorge, wurde das Opt-out Schritt für Schritt eingeschränkt auf die Basisrente ("Rürup-Rente"). Selbstständige würden damit gezwungen, einen teuren, die Rendite ihrer Altersvorsorge stark mindernden Versicherungsmantel zu kaufen, der allenfalls in Verbindung mit steuerlichen Vorteilen für gut verdienende Vollzeit-Selbstständige eine halbwegs rentable Anlage erlaubt. Die kostengünstige Direktanlage in breit streuende ETFs, wie sie von Verbraucherschützern für die Altersvorsorge empfohlen wird, soll ihnen als Opt-out verwehrt bleiben.
Zudem soll die Anlage durch die obligatorische Absicherung von Erwerbsunfähigkeit und von Hinterbliebenen verteuert werden, unabhängig davon, ob Hinterbliebene vorhanden sind und ob bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Es ist offensichtlich, dass die private Anlage bewusst unattraktiv ausgestaltet werden soll, um die gesetzliche Rentenversicherung attraktiver erscheinen zu lassen.
Forderung: Wenn von einem Opt-out die Rede ist, muss dieses auch so ausgestalte werden, dass es eine ausreichend rentable Altersvorsorge zulässt. Ansonsten handelt es sich um eine Rentenpolitik zulasten der Altersvorsorge von Sebstständigen.
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