Die Bundesregierung hat Mitte 2024 qualifizierte Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten u.a. durch die Einführung der „Chancenkarte“ deutlich vereinfacht. Für jedes erfüllte Positivkriterium erhalten die Einreisewilligen ein bis vier Punkte. Bei Erreichen von sechs Punkten erhalten sie eine Chancenkarte und darf in Deutschland arbeiten (vgl. www.vgsd.de/beitrag-p…link/67321).
In Deutschland rechtssicher arbeiten zu dürfen, das wünschen auch wir Selbstständige uns. Der IT-Verband Bitkom hat im Februar 2025 einen konkreten Vorschlag für ein Punktesystem für Selbstständige gemacht, das aus fünf Positivkriterien besteht, bei deren Vorliegen man je ein bis drei Punkte erhält. Ab fünf Punkten ist laut Positionspapier eine selbstständige Tätigkeit möglich (vgl. www.vgsd.de/positions…on-bitkom).
Ähnlich wie bei der Chancenkarte soll eine Schnellprüfung vorgeschaltet sein (vgl. www.vgsd.de/mitbestim…duums-noch), bei der schon das Erfüllen eines einzigen Kriteriums genügt, um als selbstständig anerkannt zu werden. Zu einem Statusfeststellungsverfahren (SFV) käme es dann nur bei Nicht-Erreichen der Mindestpunktzahl. Auch das nachgelagerte SFV sollte jedoch laut Bitkom durch Einführung von Positivkriterien gesetzlich reformiert werden (vgl. www.vgsd.de/mitbestim…aendigkeit).
Bei einem Punktesystem findet keine Abwägung von Positiv- und Negativkriterien statt. Es bezieht seine Einfachheit daraus, dass es ausschließlich aus Positivkriterien besteht, die einfach und eindeutig nachweisbar sind. Dadurch lässt es sich – wie die Chancenkarte – auch gut als Onlinetest umsetzen und die nötigen Nachweise unbürokratisch erbringen.
Würde man die Positivkriterien so wählen, dass sie an der Person des Selbstständigen und seiner Qualifikation bzw. selbstständigen Tätigkeit ansetzen, könnte das Ergebnis in Analogie zur Chancenkarte ein „Selbstständigenpass“ sein, mit dem sich die Selbstständigkeit gegenüber Auftraggebern einfach nachweisen lässt.
Forderung: Es darf für Selbstständige mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht schwieriger sein, sich in Deutschland beruflich zu betätigen als für Nicht-EU-Ausländer. Deshalb muss es für das Statusfeststellungsverfahren eine vergleichbare oder einfachere Lösung geben. Alles andere wäre unverständlich.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden