Der Gründungszuschuss war bis 2011 das wichtigste Instrument der Gründungsförderung in Deutschland und eines der effektivsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik - das hat eine Vielzahl von Studien bestätigt. Trotzdem wurde der Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss 2012 abgeschafft. Die Zahl der Geförderten ging daraufhin um mehr als 80 Prozent zurück.
Gründungswillige Arbeitslose hatten einen Rechtsanspruch darauf, das Arbeitslosengeld I unter Anrechnung auf ihren bestehenden Anspruch sechs Monate weiter zu erhalten, wenn sie sich nach Vorlage eines tragfähigen Businessplans selbstständig machten.
Um den Zuschuss nicht vergeben zu müssen, begannen die Berater bei den Arbeitsagenturen, Gründungswillige systematisch zu entmutigen, indem sie auf angeblich bessere Chancen in der Festanstellung verwiesen und wohlüberlegte Entscheidung der Gründer/innen notfalls mit Druck verhinderten.
Gerade jüngere Gründungswillige ohne die nötigen finanziellen Reserven, die auf den Gründungszuschuss am dringendsten angewiesen sind, können sich jedoch nicht auf Widerspruchsverfahren oder gar Klagen einlassen. Gerade in der ersten Zeit nach der Gründung besteht eine Liquiditätslücke, weil Kunden erst noch gewonnen werden bzw. bezahlen müssen und gleichzeitig viele Ausgaben zu tätigen sind.
Viele Gründungswillige beziehen seit der Reform länger Arbeitslosengeld, machen sich nebenberuflich selbständig und haben damit sehr viel schlechtere Chancen, den Sprung in eine tragfähige Selbständigkeit zu schaffen - ohne dass der Staat Geld sparen würde. Die Zahl der Gründungen in Deutschland hat wie 2012 bereits vom VGSD vorhergesagt dramatisch abgenommen und auch die Zahl der Solo-Selbstständigen insgesamt.
Forderung: Gerade in Anbetracht der steigenden Zahl von Arbeitslosen und der fehlenden wirtschaftlichen Dynamik muss der Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss wieder hergestellt werden oder eine vergleichbare Form der Gründungsförderung eingeführt werden.
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