Das dysfunktionale Statusfeststellungsverfahrens (SFV) der Deutschen Rentenversicherung sorgt für extreme Rechtsunsicherheit unter den Auftraggebern, bürokratisiert und verhindert zunehmend branchenübergreifend die Beauftragung von Selbstständigen. Statt dessen werden diese in Zeitarbeit gedrängt. Dies gefährdet die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft: So können Digitalisierungs- und andere innovative Projekte in Deutschland nur noch unter stark erschwerten Bedingungen durchgeführt werden. Know-how, Steuern und Sozialabgaben fließen deshalb ins Ausland ab. Das Herrenberg-Urteil des BSG gefährdet das gesamte Bildungswesen. Der hierzu geführte aufwändige Dialogprozess hat lediglich zu einer zeitlich beschränkten Insellösung geführt. Die SFV-Reform vom 1.4.2022 ist nach einhelliger Expertensicht gescheitert. Der von der Ampel-Regierung versprochene branchenübergreifende Dialog mit den Selbstständigenverbänden hat nicht stattgefunden.
Forderung: Wir benötigen schnellstmöglich eine wirksame gesetzliche Reform des SFV. Dieses muss Schnellprüfungen umfassen, durch die sich ein SFV erübrigt, wenn kein individuelles oder gesamtstaatliches Schutzbedürfnis vorliegt (z.B. bei bestehender Altersvorsorge). Das SFV muss nach ausgewogenen Kriterien erfolgen, für eine Selbstständigkeit sprechende Positivkriterien (z.B. Honorarhöhe) gestärkt werden. Die Sanktionen bei Feststellung einer abhängigen Beschäftigung müssen verhältnismäßig ausgestaltet werden, insbesondere die rückwirkende Beitragserhebung wieder auf ein früher geltendes Maß zurückgeführt werden, so dass Fehlanreize verhindert werden. Die Einhaltung von Rechtsvorschriften sowie berufs-/ branchenüblichen Formen der Zusammenarbeit dürfen nicht als Negativkriterien gegen eine Selbstständigkeit gewertet werden. Das unternehmerische Risiko muss zeitgemäß definiert, die Freiwilligkeit und Weisungsfreiheit der selbstständigen Tätigkeit muss wieder angemessen berücksichtigt werden.
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