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Selbstständige müssen Kranken- und Pflegebeiträge auch auf Kapital- und Mieterlöse entrichten zu Lasten ihrer Altersvorsorge – Gleichbehandlung mit Arbeitnehmern herstellen

72 Prozent der Solo-Selbstständigen, 66 Prozent aller Selbstständigen sind gesetzlich versichert, in der Regel freiwillig. Im Gegensatz zu Angestellten müssen sie auch auf Kapital- und Mieterlöse Beiträge bezahlen. Ihre Altersvorsorge wird also nicht nur mit 25 Prozent Kapitalertragssteuer (und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf) belastet, sondern zusätzlich mit 21,3 Prozent Kranken- und Pflegeversicherung.

Angestellte müssen demgegenüber keine Beiträge auf Kapital- und Mieterlöse bezahlen. Die Forderung von Robert Habeck, auch für sie – wenn auch nur in Bezug auf Kapitalerlöse – eine Beitragspflicht einzuführen, hat im Januar 2025 zu großer Empörung geführt (www.vgsd.de­/beitrag-p­…link/68232).

Angesichts der Tatsache, dass bei Geldanlagen selbst unter günstigen Umständen ein Großteil der Rendite durch Inflation aufgefressen wird, führt die zusätzliche Beitragsbelastung bei freiwillig versicherten Selbstständigen regelmäßig zu einer negativen Realverzinsung der Altersvorsorge. Zudem handelt es sich um Ersparnisse, die zuvor bereits versteuert wurden.

Die Argumentation, man wolle den Millionär genauso besteuern wie die Kassiererin, krankt zum einen daran, dass der Millionär in der Regel nicht gesetzlich versichert ist oder aber sein Beitrag nicht weiter ansteigt, weil er ohnehin schon oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient. In Bezug auf Selbstständige ist zudem zu bedenken, dass sie in der Regel privat für ihr Alter vorsorgen und deutlich mehr als eine Million Euro ansparen müssen, um das Rentenniveau eines Grundschullehrers zu erreichen (www.vgsd.de­/beitrag-p­…link/56277).

Die Verbeitragung auch von Kapital- und Mieterlösen ist zudem nur eine von mehreren Diskriminierungen von freiwillig Kranken- und Pflegeversicherten: Anders als Arbeitnehmer müssen Selbstständige Beiträge auch auf den rechnerischen Arbeitgeberanteile entrichten (vgl. www.vgsd.de­/mitbestim­…lein-schon) sowie auf ein fiktives Mindesteinkommen, das zu deutlich höheren Mindestbeiträgen als bei Arbeitnehmern führt (vgl. www.vgsd.de­/mitbestim­…sgrundlage).

Forderung: Selbstständige müssen in Bezug auf die Verbeitragung verschiedener Einkommensarten mit Arbeitnehmern gleich behandelt werden. Dies ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch Voraussetzung für den erfolgreichen Aufbau einer Altersvorsorge.

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  • Letzte Stimme vergeben 17.03.2025

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