Es sind oft Bund, Länder, Kommunen u.a. staatsnahe Organisationen, die zu niedrige Honorare festlegen, sei es bei der direkten Beauftragung von Selbstständigen, bei Ausschreibungen oder in Gebührenordnungen (etwa Hebammen, Dolmetscher). Der Staat wird damit seiner besonderen Verantwortung nicht gerecht und missbraucht seine Marktmacht.
Forderung: Die Honorare und Honorarvorgaben staatlicher Stellen sollten überprüft und mit denen von Angestellten mit ähnlicher Qualifikation verglichen werden. Es ist nötig, dass der Staat hier mehr soziale Verantwortung übernimmt.
Wo bei Selbstständigen mangelnde Altersvorsorge zu beklagen ist, wie etwa im künstlerischen Bereich, bei Kindertagespflegepersonen, Hebammen, Integrationslehrern und anderen Dozenten usw. ist das nicht die Folge fehlender Altersvorsorge, denn bei diesen besteht eine Rentenversicherungspflicht. Es ist die Folge unangemessen niedriger Honorare.
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