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Status arbeitnehmerähnlicher Selbständiger abschaffen oder der Realität anpassen

Nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI fallen unter die Rentenversicherungspflicht Selbständige, die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Nach verschiedenen Rechtsprechungen beträgt dieser Zeitraum ein Kalenderjahr und der Umsatz maximal 5/6 mit einem Auftraggeber.
Diese Einschränkung auf ein Kalenderjahr und auf ein konkretes Umsatzvolumen ist fern jeder Realität der Beratungspraxis, in der langfristige Verträge und Kundenbeziehungen unternehmerisch sinnvoll sind.
Die Forderung ist, den Status des arbeitnehmerähnlichen Selbständigen nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI komplett abzuschaffen oder eine konkrete Regelung in den Gesetzestext einzuführen, die der Praxis von Selbständigen entspricht, z.B. einen Bemessungszeitraum von 5 - 10 Jahren sowie eine Beschränkung auf 90% des Umsatzes oder der aufgewendeten Arbeitszeit mit einem Auftraggeber.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deine Forderung
Bitte beschreibe deine Forderung so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Martin Garrecht
  • 21 Abstimmende
  • 43 von bisher 8144 Stimmen erhalten
  • Platz 25 von 54
  • Letzte Stimme vergeben 17.03.2025

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