Aufgrund der immer kleinteiligeren Steuervorschriften und Zusatzaufgaben für Steuerberater (wie im Rahmen der Corona-Hilfen oder der Grundsteuerreform) sind die Steuerberater seit Jahren massiv überlastet, erhöhen ihre Preise und sortieren weniger rentable, sprich kleinere Unternehmen aus.
Insbesondere Solo-Selbstständige, aber auch viele kleine Unternehmen mit Mitarbeitern haben erhebliche Schwierigkeiten, Steuerberater zu finden und sie sich zu leisten. Es kommt oft zu langen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Buchhaltung und der Jahresabschlüsse, was zu mangelnder Transparenz über die eigene finanzielle Situation führt, zu langen Wartezeiten und letztlich zu vielen schlaflosen Nächten.
Das Problem könnte dadurch gelöst werden, dass man seitens der Bundesregierung der Aufforderung der EU entspricht, stärker einerseits zwischen der Schwierigkeit der zu bearbeitenden Sachverhalte und andererseits der Qualifikation der Dienstleister zu differenzieren.
Steuerberater haben die höchste einschlägige Qualifikation, gefolgt von Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten, dann von kaufmännischen Angestellten mit Buchhaltungserfahrung. Das geringste einschlägige Wissen haben in der Regel die Selbstständigen selbst.
Die geringsten fachlichen Anforderungen weisen Umsatzsteuer-Voranmeldung auf, gefolgt von Einnahmeüberschuss-Rechnungen und Bilanzen, insbesondere, wenn es sich um die von mittleren und größeren Unternehmen handelt.
Momentan findet keine Differenzierung zwischen selbstständigen Bilanzbuchhaltern, Steuerfachwirten, kaufmännischen Angestellten mit Buchhaltungserfahrung statt, obwohl sie über ganz unterschiedliche Qualifikationen verfügen. Sie alle dürfen noch nicht einmal Werbung dafür treiben, die Buchhaltung von Selbstständigen zu erledigen! Zugleich erledigen sie all diese Tätigkeiten regelmäßig als feste oder freie Mitarbeitende von Steuerberatern.
Forderung: Man sollte kaufmännischen Angestellten die Erledigung der Buchhaltung und der Einnahmeüberschuss-Rechnung erlauben. Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte sollten EÜRs und Bilanzen erstellen dürfen inklusive Abschlussarbeiten. Steuerberatern sollten Jahresabschlüsse größerer Unternehmen (bei 10+ Mitarbeitern oder alternativ ab einer bestimmte Umsatzgrenze) vorbehalten bleiben. In jedem Fall sollte es ein besseres Matching zwischen Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit und Qualifikation geben.
Das Argument, zum Schutz der Selbstständigen alle Aufgaben einem Steuerberater vorzubehalten läuft ins Leere, wenn man in der Realität keinen findet bzw. sich leisten kann oder kaum Zeit für eine Beratung durch den Steuerberater besteht, weil diese mit so vielen Routineaufgaben ausgelastet ist.
Wenn man als Selbstständige/r die Arbeiten letztlich mit deutlich niedrigerer Qualifikation als der eines Bilanzbuchhalters selbst erledigen muss, verkehrt sich der Schutzgedanke in sein Gegenteil. Auch viele Steuerberater wünschen sich mehr Kompetenzen für (Bilanz-)buchhalter, sie haben keine Angst vor Wettbewerbern oder weniger Aufträgen, sondern hätten gerne wieder mehr Zeit dafür, ihre Klienten in Ruhe beraten zu können.
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