Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge (soweit der Basisversicherung zuzurechnen) lassen sich vollständig von der Steuer absetzen, "fressen" aber dabei regelmäßig den Höchstbetrag steuerlicher Absetzbarkeit für andere Versicherungen, insb. die "weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen" (zum Beispiel Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) auf. Die für Selbständigen stark überzogenen KV-/ PV-Beiträge, für die angeblich ein gewisser steuerlicher Ausgleich geschaffen werden soll, werden so nur sehr unzureichend "gedämpft". Der steuerliche Ausgleich gerät zum Schein-Ausgleich. Forderung: Dem ist ein Ende zu setzen! Der Höchstbetrag steuerlicher Absetzbarkeit für andere Versicherungen darf nicht durch die Geltendmachung von KV-/ PV-Beiträgen geschmälert werden!
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