„Für Selbstständige, die keine Kapitalgesellschaften gründen, wie etwa eine GmbH, ist die Unternehmenssteuer die Einkommensteuer. Der Betriebsgewinn wird somit vollständig als Einkommen besteuert, es gelten die Tarife bis 45 Prozent, plus Soli. Rücklagen zu bilden, um in Krisenzeiten resilient zu sein, wird dadurch massiv erschwert. Die Lehre aus den Corona–Hilfen muss aber sein, Selbstständigen die Rücklagenbildung zu gestatten!
Daher soll die Gewinnbesteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften der von Kapitalgesellschaften angeglichen und die pauschale Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen ermöglicht werden. Eine Vereinfachung würde der großen Mehrheit der Selbstständigen, nämlich über zwei Millionen inhabergeführten Unternehmen in Deutschland dramatisch helfen, Liquidität zu erhalten, Eigenkapital für Investitionen zu stärken und Widerstandskraft gegen Krisen bringen.
Über zwei Millionen Unternehmen sind laut Statistischem Bundesamt Einzelunternehmen, über 400.000 sind Personengesellschaften. Zum Vergleich: Nur etwas über 800.000 sind Kapitalgesellschaften.“ (Quelle für diese Zahlen: www.destatis.de/DE/Themen…-wz08.html)
Die Forderung nach einer Thesaurierungsbegünstigung ist eine von fünf Forderungen, die Cathi Bruns und Isabella Pfaff im Rahmen ihrer Kampagne www.4mioplus.de erheben. Du kannst die Forderung auch dort unterstützen.
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