Die neue Regierung plant unter anderem die Einführung eines Tariftreuegesetzes, durch das öffentliche Aufträge Unternehmen vorbehalten werden, die den Nachweis erbringen, dass sie ihre Beschäftigten in Höhe des üblichen Branchentarifs bezahlen und bestimmte Arbeitsbedingungen einhalten. In einer Vielzahl weiterer Gesetze finden sich Vergünstigungen für tariflich gebundene Unternehmen bzw. für gewerkschaftlich organisierte Unternehmen.
Das Ziel einer höheren Tarifbindung teilen wir, es darf aber nicht dazu führen, dass kleine Unternehmen de facto von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden und auf andere Weise rechtlich diskriminiert werden, sei es durch Bedingungen, die sie aufgrund ihrer geringen Mitarbeiterzahl (bzw. bei Solo-Selbstständigen dem Fehlen von Mitarbeitern) nicht erfüllen können oder aufgrund eines durch sie nicht zu bewältigenden bürokratischen Aufwands.
Forderung: Unternehmen bis zu neun Mitarbeitende müssen von derartigen Regelungen ausgenommen werden auf andere unbürokratische Weise sichergestellt werden, dass es zu keiner Benachteiligung kommt.
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