In Deutschland ist die Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte möglich, in der Schweiz heißt es Saldosteuersatz und ein Unternehmen kann bis zu einem Jahresumsatz von bis zu 5 Mio dafür optieren.
Diese Vorgehen soll auf alle Branchen ausgeweitet werden und führt bei Unternehmen und Behörden zu deutlich weniger Verwaltungsaufwand. Es ist also echter Bürokratieabbau.
Funktionsweise:
Die Umsatzsteuervoranmeldung wird quartalsweise oder halbjährlich gemacht, indem der Umsatz des Zeitraums mit dem von der Bundesbehörde für die jeweilige Branche festgelegten Steuersatz multipliziert wird.
Hat ein Dienstleister einen Quartals-Umsatz von 20.000 Euro und der für diese Branche festgelegte pauschale Steuersatz beträgt 10%, wird die abzuführende Umsatzsteuer in der Voranmeldung durch einfache Prozentrechnung errechnet (10% von 20.000 sind 2.000 Euro). Die Kundenrechnung wird mit dem vollen Steuersatz geschrieben und einbehalten, dafür kann keine Vorsteuer mehr abgezogen werden (ähnlich der Kleinunternehmerregelung).
Die Steuersätze für verarbeitendes Gewerbe mit Wareneinsatz sind deutlich niedriger. Wer sich trotzdem die Vorsteuer für jeden Bleistift erstatten lassen will, kann das durch Verzicht auf die Optierung tun.
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