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Verständliche Vorgaben zum Datenschutz für Soloselbstständige oder aber Schaffen von Ausnahmeregelungen

Solo- und Kleinstunternehmen können sich keinen Datenschutzbeauftragten leisten, zugleich fehlt ihnen die Zeit, sich mit den vielen sich ständig ändernden Datenschutz-Regelungen auseinanderzusetzen. Sie müssen aber digitaler Dienste (oft aus USA) nutzen, um wettbewerbsfähig zu sein, zudem fordern dies ihre Kunden und sie haben nicht die Marktmacht, diese Wünsche abzulehnen.

Deshalb sollten ihre datenschutzrechtlichen Pflichten verständlich und abschließend aufgelistet werden, damit sie eine Chance haben, sich gesetzeskonform zu verhalten. Wo dies nicht möglich ist, sollten sie von der DSGVO ausgenommen werden bzw. sie zunächst verwarnt werden, bevor es zu Sanktionen kommt.

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  • Letzte Stimme vergeben 17.03.2025

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