Die Bundesregierung arbeitet an einem „Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen“. Wie die Computerwoche berichtet, ist ein erster Entwurf bereits für Mai geplant und soll angeblich dieses Jahr noch verabschiedet werden.
Im Kern gehe es um einen neuen Kriterienkatalog zur Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit. Bisher verlangt die Rechtsprechung eine Gesamtschau aller relevanten Kriterien des Einzelfalls. Künftig soll Scheinselbstständigkeit vorliegen, wenn eine bestimmte Zahl von Kritieren erfüllt ist.
Über die Kriterien kann momentan nur spekuliert werden. Denkbar wären laut Computerwoche z.B. Tätigkeit vor Ort beim Auftraggeber, Nutzung bereitgestellter Arbeitsmittel, kein zurechenbares Ergebnis und Vergütung nach Aufwand, also Kriterien, die bei vielen IT-Freiberuflern, aber auch z.B. Interims-Managern, freiberuflichen Ingenieuren und anderen Wissensarbeitern häufig erfüllt wären.
Andere Kriterien wie z.B. das Vorhandensein mehrerer Auftraggeber, unternehmerisches Auftreten u.ä. könnten künftig eine geringere Rollen spielen.
Die Computerwoche fürchtet, dass das Gesetz „die Erbringung von IT-Leistungen auf selbstständiger Basis stark einschränken und in weiten Teilen sogar fast unmöglich machen“ könnte.
Ein Gesetz zur Verhinderng des Missbrauchs von Werkvertragsgestaltungen ist im Koalitionsvertrag (S. 49) vorgesehen. Dort heißt es: „Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich niedergelegt.“
Stellungnahme des VGSD
Die folgende Stellungnahme ist auch als Kommentar unter dem Computerwoche-Artikel veröffentlicht. Bitte kommentiert das geplante Gesetz auf der Seite der Computerwoche oder gerne auch hier unterhalb dieses Artikels.
„Beim VGSD e.V. (Verband der Gründer und Selbstständigen) haben wir eine Arbeitsgruppe zum Thema „Scheinselbstständigkeit“ eingerichtet. Innerhalb weniger Wochen haben sich 250 Interessierte und Betroffene vor allem aus der IT-Branche gemeldet, die wir über einen erweiterten Arbeitsgruppen-Verteiler auf dem Laufenden halten.Mit dem Gesetz hatten wir schon längere Zeit gerechnet, es ist gut zu wissen, dass die Gesetzgebung nun in die heiße Phase tritt, so dass wir jetzt beim Ministerium aktiv werden können.
Angesichts der enormen Rechtsunsicherheit durch eine veränderte Entscheidungspraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wünschen auch wir uns die Einführung transparenter und für jeden verständlicher Unterscheidungskriterien. Vor allem wünschen wir uns, dass die DRV da aktiv wird, wo Selbstständigkeit wirklich zum Lohndumping ausgenutzt wird.
Allerdings haben wir Grund zur Annahme, dass das Gesetz vor allem darauf zielt, die bereits praktizierte ausufernde Einordnung gut verdienender Selbstständiger als Scheinselbstständige abzusichern. Mit dieser Einordnung sind sie abhängig beschäftigt und damit rentenversicherungspflichtig.
Der VGSD ist vor drei Jahren aus einer erfolgreichen Petition gegen eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige entstanden. Nun scheint es, als wolle man diese Rentenversicherungspflicht durch die Hintertür einführen.
Was man im Ministerium nicht sieht oder sehen will: Die Selbstständigen, die man mit dem neuen Gesetz schützen will, sind die Hauptleidtragenden, denn aufgrund der Rechtsunsicherheit bei ihrer Beauftragung erhalten Freiberufler Aufträge nicht mehr oder nur noch mit großem bürokratischen Aufwand. Immer häufiger wird gut bezahlte selbstständige Tätigkeit durch Arbeitnehmerüberlassung ersetzt. Auf die Entscheidung des Einzelnen, sein Know-how als Freiberufler selbstständig vermarkten zu wollen, wird dabei keine Rücksicht genommen.
Der Autorin ist zuzustimmen, dass wir die nächsten Monaten nutzen müssen, um der Position der betroffenen Selbständigen in Berlin Gehör zu verschaffen!“
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