Ende 2015 ist die von der KfW vergebene Beratungsförderung „Gründercoaching Deutschland“ endgültig ausgelaufen. Sie wurde mit einer Reihe anderer Programme zusammengelegt zu dem neuen Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“, das jetzt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz „Bafa“) vergeben wird. Gerade noch rechtzeitig zum Jahreswechsel wurden die Rahmenrichtlinie am 31.12. im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind damit zum 1.1.2016 in Kraft getreten.
Heute hat das Bundeswirtschaftsministerium das mit 16 Millionen Euro dotierte Programm in einer Pressemitteilung offiziell vorgestellt (weitere Details zum Programm). Mit dem Programm möchte das Ministerium dabei helfen, dass bessere unternehmerische Entscheidungen getroffen und damit die Wettbewerbsfähigkeit und Überlebenschancen bestehender Unternehmen gestärkt werden.
Wichtigste Förderprogramme für bestehende Unternehmen
Zusammen mit dem ebenfalls vor kurzem eingeführten Programm „unternehmensWert Mensch“ ist das Bafa-Programm die wichtigste Beratungsförderung für bestehende kleine und mittlere Unternehmen. Zusätzlich fördern die Bundesländer in sehr unterschiedlichem Umfang auch Beratungen vor der Gründung.
Wir sind gespannt, ob 16 Millionen Euro für dieses hoch gesteckte Ziel ausreichen. Es handelt sich um eine Kann-Leistung: Beratungen werden nur so lange bewilligt, wie Mittel zur Verfügung stehen.
Bis zu 3.200 Euro Förderung pro Firma
In Hinblick auf die Höhe der Förderung wird zwischen Jungunternehmen (bis zwei Jahre nach Gründung), Bestandsunternehmen (älter als zwei Jahre) und Unternehmen in Schwierigkeiten unterschieden.
- Junge Unternehmen (bis zwei Jahre) erhalten die höchste Förderung: Bis zu 4.000 Euro Beraterhonorar werden standardmäßig mit 50 Prozent gefördert, in den neuen Bundesländern mit 80 Prozent. Der maximale Zuschuss beträgt dementsprechend 2.000 bzw. 3.200 Euro.
- Bei Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr) werden nur 3.000 Euro Beratung gefördert, die Fördersätze sind gleich.
- Bei Unternehmen in Schwierigkeiten werden unabhängig von ihrem Alter bis 3.000 Euro Beratung mit 90 Prozent gefördert. Der Eigenanteil liegt hier also nur bei 300 Euro.
Was wird gefördert? Was bzw. wer nicht?
Gefördert werden alle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung – das deckt also einen großen Teil denkbarer Beratungen ab. Nicht gefördert werden Beratungen, die Rechts- und Versicherungsfragen oder Jahresabschluss- und Buchführungsarbeiten zum Gegenstand haben sowie Selbstständige, die selbst als Unternehmens- oder Steuerberater beratend oder schulend tätig sind. Traditionell legt das Bafa den Begriff des Beraters sehr weit aus, als Beratungskunde sollte man also mit der Verwendung des Begriffs „Berater“ zurückhaltend umgehen.
Antragstellung geschieht online - teilweise Infogespräch nötig
Der Förderantrag ist bequem online durch den Beratungskunden zu stellen. Am besten wählt man zunächst einen für das Programm zugelassenen Berater aus und lässt sich von ihm oder ihr beim Ausfüllen unterstützen, um Fehler und Rückfragen zu vermeiden.
Eine von mehreren Leitstellen (DIHK, ZDH, Leitstelle für freiberufliche Beratung usw., vgl. letzte Seite der Rahmenrichtlinie) prüft den Antrag vor und sendet dem Antragsteller ein Informationsschreiben mit dem Ergebnis. Nach dessen Erhalt darf (erst) der Beratungsvertrag unterschrieben und die Beratung begonnen werden.
Jungunternehmen und Unternehmen mit Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung zusätzlich ein Informationsgespräch mit einem von der Leitstelle benannten regionalen Ansprechpartner (z.B. lokale IHK) führen.
Innerhalb von sechs Monaten wird abgerechnet
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Verwendungsnachweis über die Beratung beim Bafa eingereicht werden. Dazu zählen ein Bericht des Beraters, dessen Rechnung und ein Kontoauszug, der mindestens die Bezahlung des Eigenanteils nachweist. Sollte der maximal förderfähige Betrag nicht ausgeschöpft worden sein, kann ein erneuter Förderantrag über den Restbetrag gestellt werden. Der Verwensungsnachweis wird wiederum von der Leitstelle geprüft und die Förderung dann final vom Bafa freigegeben.
Die Beratung darf nur von zertifizierten Beratern erfolgen - Hier findest du eine Auswahl
Berater müssen einen Qualitätsmanagement (QM)-Nachweis gegenüber der Bafa erbringen. Bereits von früheren Programmen bei der Bafa gelistete und freigeschaltete Berater erhalten automatisiert die Freigabe auch für das neue Programm.
Unter den zugelassenen Beratern sind auch viele VGSD-Mitglieder.
Du findest sie ganz einfach, indem du in unserem Branchenlisting den Filter "BAFA-Berater" aktivierst.
(Hinweis für Berater: Gerne nehmen wir weitere Vereinsmitglieder, die von der BAFA als Berater zertifiziert sind, in die Liste auf. Dazu einfach einloggen und im Account-Bereich "Branchenprofil" angeben, dass du über eine BAFA-ID verfügst.)
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