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Update Dezemberhilfe Verlängerung der Novemberhilfe bis 20.12.20

(Update vom 26.11.20) Seit dem späten Nachmittag des gestrigen Tages ist die Antragstellung für die Novemberhilfen möglich. Das Verfahren ist hier beschrieben.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Erste Auszahlungen von bis zu 5.000 Euro sollen bereits ab Freitag erfolgen, zunächst nur für Anträge von Soloselbständigen (sogenannte “Direktanträge”, weil Soloselbständige bis zu diesem Betrag keinen Steuerberater mit der Beantragung beauftragen müssen). Als "soloselbstständig" zählen im Kontext der Novemberhilfe auch Selbstständige mit Mitarbeitern (!), deren Wochenstundenzahl sich auf unter 40 Stunden addiert bzw. genauer gesagt, deren "Vollzeitäquivalent" kleiner als 1 ist. Um sich bei der Direktbeantragung zu identifizieren, benötigt man eine Elster-ID, bestehend aus Elster-Zertifikat und Zugangsdaten. Diese nutzen Selbstständige bzw. ihre Steuerberater zur elektronischen Meldung z.B. der Umsatzsteuer.

Mit Elster-ID einloggen, die Anträge werden "vollautomatisch" geprüft

Die Anträge werden vollautomatisch geprüft und bei ausbleibender Beanstandung zügig ausgezahlt, verspricht das BMWi. In Medienberichten ist allerdings davon die Rede, dass es mindestens bei den über die Abschlagszahlung hinausgehenden Beträgen zu erheblichen Verzögerungen bis in den Januar hinein kommen kann. Der Grund seien nicht nur technische Schwierigkeiten und personelle Kapazitätsprobleme, sondern auch dass für die Hilfen im Bundeshaushalt nicht ausreichend Mittel vorgesehen seien. Das verwundert uns, denn für die Soforthilfe im Frühjahr waren 50 Milliarden Euro vorgesehen, die zusammen mit der Überbrückungshilfe I nur zu etwas mehr als ein Viertel ausgeschöpft wurden. Hat möglicherweise die Bundesregierung die genehmigten Mittel zwischenzeitlich für andere Zwecke eingesetzt oder verfrüht in den Bundeshaushalt zurückfließen lassen?

Die FAQ zur Novemberhilfe wurden in den vergangenen Tagen vielfach ergänzt und überarbeitet. Daneben lohnt sich ein Blick auch in die Vollzugshinweise des Ministeriums zur Novemberhilfe.

Wir sind dabei, unsere umfangreichen Erläuterungen zur Novemberhilfe zu aktualisieren. Gerne könnt ihr dort die Kommentarfunktion nutzen, um eure ersten Erfahrungen mit dem Antragsprozess mit anderen zu teilen. Danke!

Jetzt anschauen und viele zusätzliche Tipps erhalten:

Experten-Talk mit Schritt-für-Schritt-Anleitung:

"Antrag auf November- bzw. Dezemberhilfe – Drei Experten teilen ihr Wissen"

mit Jana Riediger (Sprecherin IKiD), Marcus Pohl (Vorsitzender ISDV)  und Dr. Andreas Lutz (Vorstand VGSD)

Zum Mitschnitt (wahlweise Video oder Audio plus Präsentation)

Verlängerung der Novemberhilfe bis 20. Dezember: Dieses Mal weniger als 75 Prozent?

(Update vom 25.11.20) Heute oder im Verlauf dieser Woche soll man die Novemberhilfe beantragen können, damit noch im November erste Antragsteller zumindest eine Abschlagzahlung erhalten.

Derweil plant die Regierung bereits eine Verlängerung in Form einer "Dezemberhilfe". Der Bund geht dafür von Kosten von 17 Milliarden Euro aus, wie u.a. die Tagesschau auf Basis einer dpa-Meldung berichtet. Für die Novemberhilfe rechnet die Regierung nur mit Kosten von 14 bis 15 Milliarden.

Nötig wird die Dezemberhilfe durch die Verlängerung und Ausweitung des zweiten Lockdowns bis zunächst 20. Dezember, über den Kanzlerin und Ministerpräsidenten heute entscheiden.

Die Dezemberhilfe soll "an das Modell der November-Hilfen angelehnt sein", es sei aber offen, ob wieder 75 Prozent des Umsatzausfalles erstattet werden. Da der Dezember für die Gastronomie als einer der Hauptprofiteure der Hilfe normalerweise aufgrund u.a. von Weihnachtsfeiern ein besonders umsatzstarker Monat ist, könnte eine solche Regelung die Regierung sehr teuer kommen.

Der VGSD hat die Novemberhilfe von Anfang an kritisiert, weil sie indirekt von Regierungsmaßnahmen Betroffene nicht ausreichend einbezieht bzw. ihnen die nötigen Nachweise sehr schwer macht. Selbstverständlich sollte aus unserer Sicht die Dezemberhilfe nicht noch einmal komplett neu beantragt werden müssen, denn der Kreis der Begünstigten dürfte identisch sein und mit jedem Antrag entsteht zeitlicher Aufwand und ggf. auch zusätzliche Steuerberaterkosten.

(Beitrag vom 22.11.20) Am Mittwoch beraten die Ministerpräsidenten der Bundesländer über eine Verlängerung und Verschärfung des zweiten Lockdown. In einer von den Bundesländern erarbeiteten Beschlussvorlage ist eine Verlängerung der Schließungen bis kurz vor Weihachten vorgesehen. Es könnte also noch dauern, bis Restaurants, Fitnessclubs, Theater usw. wieder öffnen dürfen.

Der Spiegel hat berichtet, dass es für Finanzminister Olaf Scholz "klar" sei, dass damit auch die finanzielle Unterstützung weitergehen müsse.

Er bezieht sich dabei auf die Novemberhilfe, bei der 75% des Umsatzes im Vergleichszeitraum des Vorjahres ersetzt wird und für die eine Antragstellung noch diese Woche möglich sein soll. Laut Scholz wäre es "finanziell eine Herausforderung und europarechtlich kompliziert". Schon die Novemberhilfe hätte er der EU nur mit Mühe vermitteln können, schreibt dazu die Bild-Zeitung.

Bestätigt wurde die Verlängerung der Hilfen auch vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder in der FAZ.

In FAZ und Spiegel war auch zu lesen, dass Schausteller und Marktkaufleute, die inzwischen die für sie enorm wichtigen Weihnachtsmärkte absagen mussten, ebenfalls von den Novemberhilfen profitieren werden.

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