Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Pressemitteilung – Kompromiss bei EU-Richtlinie zur Plattformarbeit Sind zwei von drei Solo-Selbstständigen in Deutschland bald Angestellte?

Die Trilog-Verhandlungen über die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit sind mit einem Kompromiss zu Ende gegangen. Dazu erklärt VGSD-Vorstand Dr. Andreas Lutz:

"Der Kompromissvorschlag für die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit ist die schlechteste aller Lösungen."

Die größten Schwächen der Richtlinie liegen einerseits in dem extrem schwammigen Plattformbegriff. Durch diesen könnte eine große Zahl von Unternehmen in Deutschland einfach nur durch die Nutzung zeitgemäßer Methoden zur Zusammenarbeit mit ihren Auftragnehmern unter die Richtlinie fallen, ohne dies vorher zu wissen.

Schon der Kommissionsentwurf der EU-Richtlinie aus dem Dezember 2021 war problematisch, der Vorschlag des Parlaments war aus unserer Sicht eine Verschlechterung, nun droht endgültig ein fauler Kompromiss

Andererseits wird eine Beweislastumkehr mit scharfen Sanktionen geschaffen. Wenn die Beschäftigungsvermutung ausgelöst wird, muss das Unternehmen beweisen, dass keine Anstellung vorliegt. Dabei wird es nun den Mitgliedstaaten überlassen, Kriterien für die Auslösung der Vermutung aufzustellen. Weil man selbst daran gescheitert ist, rechtssichere Kriterien zu formulieren, schafft man nun neue Rechtsunsicherheit. Wie soll ich nachweisen, dass ich nicht scheinselbstständig bin oder Scheinselbstständige beschäftige, wenn die Kriterien nicht klar sind?

Dieser faule Kompromiss der EU schadet Solo-Selbstständigen in Deutschland ganz besonders, weil es schon bisher keine eindeutigen Statusfeststellungs-Kriterien gibt. Für sie wird es noch schwieriger im Inland Aufträge zu erhalten – und das mitten in einer schweren Wirtschaftskrise.

Die EU begründet ihren Schritt mit Zahlen zur Plattformarbeit, die – heruntergerechnet auf Deutschland – bedeuten, dass zwei von drei Solo-Selbstständigen in Wahrheit Angestellte sind. Dem fehlt jede Plausibilität, es zeigt aber das Ausmaß des Schadens, den diese Richtlinie anrichten kann."

Ausführlicher Beitrag

Über den VGSD
Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmern, Gründern sowie Teilzeit-Selbstständigen. Der 2012 gegründete Verband zählt aktuell rund 6.000 Vereins- und zusätzlich 14.000 Communitymitglieder. Die Mitglieder kommen aus allen Branchen. Besonders hoch ist der Anteil von Wissensarbeitern und "neuen Berufen".

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Zum Seitenanfang

#

#
# #