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Statusfeststellungsverfahren Große Koalition peitscht fragwürdige Änderungen durch Bundestag / Verbände protestieren

Die Große Koalition hat kurz vor Ende der Legislaturperiode eine Reihe von Änderungen am Statusfeststellungsverfahren (SFV) durch den Bundestag gepeitscht – ohne die Möglichkeit, diese Änderungen öffentlich zu diskutieren.

36 Verbände haben am 20.05.21 mit diesem Protestbrief gegen die Vorgehensweise der Regierung protestiert

Gerade mal eine Woche lag zwischen Kabinettsbeschluss (12.05.21) und Verabschiedung im Bundestag (20.05.21) - ohne dass dringend benötigte Korrekturen und Klarstellungen vorgenommen worden wären.

Wir haben mit einem von 36 Berufsverbänden gezeichneten Protestbrief an den Bundestagspräsidenten, den Bundesarbeitsminister, die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien sowie sämtliche Bundestagsabgeordnete diese demokratisch fragwürdige Vorgehensweise kritisiert.

Auch erfahrene Interessenvertreter haben so etwas noch nicht erlebt

Normalerweise liegen mehrere Monate zwischen der Einbringung eines neuen Gesetzes ins Bundeskabinett und der Abstimmung im Bundestag. In dieser Zeit kann über das Gesetz öffentlich debattiert werden, es findet eine Anhörung statt, es kann auf Schwächen hingewiesen und diese korrigiert werden.

Für gewöhnlich verlässt kein Gesetz den Bundestag so, wie es hineinkommt ("Strucksches Gesetz"), das gilt auch für "Omnibusgesetze" wie dieses (vgl. unten). Und auch die Frist von nur acht Tagen ist extrem ungewöhnlich: "So etwas habe ich noch nie erlebt" sagen uns Interessenvertreter mit langjähriger Erfahrung im Berliner Politikbetrieb.

Einer öffentlichen Diskussion wollte sich die Regierung in Sachen SFV ganz offensichtlich nicht stellen, andernfalls wäre ein Beschluss der Änderungen auch noch in den beiden Sitzungswochen im Juni möglich gewesen.

Hier die Chronologie der Ereignisse

  • Anfang Mai erfahren die Abgeordneten der Union und SPD, dass Änderungen am SFV kurzfristig beschlossen werden sollen als "Änderungen am Barrierefreiheitsgesetz", das sich bereits im fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahren befindet. Man spricht in solchen Fällen von einem "Omnibusgesetz": Gesetzliche Änderungen zu einem Thema "fahren" quasi im Bus mit bei einem Gesetzesvorhaben zu einem ganz anderen Thema. Wenn das "Trägergesetz" sehr attraktiv ist, macht dies zudem eine Ablehnung schwieriger. Soweit ist das alles noch ganz normale Berliner Praxis.
  • 06.05.21 - Nachdem wir von den Plänen erfahren, bitten wir sofort Dr. Hartmut Paul um eine Stellungnahme, die dieser in einer Nachtschicht für uns verfasst (an dieser Stelle noch einmal ganz herzlichen Dank für diesen außergewöhnlichen Einsatz!)
  • Ab 07.05.21 - Wir senden die Stellungnahme an ausgewählte Abgeordnete und Fraktionsmitarbeiter insbesondere der Unionsfraktion und erläutern sie in den folgenden Tagen telefonisch. Wir bitten auch weitere Organisationen wie die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) um eine Stellungnahme zum Thema
  • 12.05.21 - Das Bundeskabinett verabschiedet die Änderungen am SFV
  • 17.05.21 - Anhörung im Ausschuss zum Barrierefreiheitsgesetz - die Abgeordneten der Opposition protestieren, weil es ihnen nicht möglich war, Sachverständige zu den Änderungen zum SFV zu bestellen (das vollständige Video der Ausschusssitzung findest du am Ende des Beitrags, die entscheidenden Passagen im Video im folgenden Abschnitt)
  • 18.05.21 - Formale Einbringung des Gesetzes (vgl. unten)
  • 19.05.21 - Nachdem deutlich wird, dass die CDU/CSU trotz unserer Einwände das Gesetz weder stoppen noch auf Nachbesserungen bestehen wird, bitten wir befreundete Verbände um Mitzeichnung des oben erwähnten Protestbriefs
  • 20.05.21 - Wir versenden mittags den Protestbrief an alle Bundestagsabgeordneten. Wir erhalten von den Oppositionsparteien viel positives Feedback, auch ein Rechtfertigungsschreiben der Großen Koalition trifft am Folgetag ein
  • Am späten Abend des 20.05.21 beschließt der Bundestag das Gesetz mit den Stimmen der Großen Koalition, gegen die Stimmen von FDP und Grünen. Linke und AfD enthalten sich
  • Am 27.05.21 beginnen wir eine Gesprächsreihe mit Abgeordneten und Beamten im Rahmen der BAGSV (weitere Details siehe unten). Im Zentrum dieser ausführlichen Gesprächen steht die Notwendigkeit einer schnellstmöglichen Reform des SFV nach der Bundestagswahl
  • Mit deiner Hilfe wollen wir in den nächsten Monaten möglichst viele aussichtsreiche Bundestagskandidaten und -abgeordnete ansprechen (siehe unten)
  • 01.04.22 - die beschlossenen Änderungen am SFV treten in Kraft

Weniger als 17 Minuten Aussprache in Ausschuss und Plenum - als Video dokumentiert

Alles, was in Ausschuss und Plenum des Bundestags zu dem Gesetz gesagt wurde, haben wir in dem folgenden Video zusammengefasst. Für ein Gesetz, das für die Zukunft der Selbstständigen in Deutschland von zentraler Bedeutung ist, aber schwerwiegende Mängel enthält, hat die Regierung weniger als 17 Minuten Aussprache zugelassen.

Quelle: Parlamentsfernsehen

Stellungnahmen zu den beschlossenen Änderungen am SFV

Hier haben wir alle uns bekannten Stellungnahmen zu den Änderungen am SFV aufgelistet und verlinkt. Die vbw fasst es zu Beginn ihrer Stellungnahme so zusammen: "(…) ein praxisnahes und gleichzeitig rechtssicheres Verfahren zur Statusfeststellung zu erreichen … wird unserer Auffassung nach durch die aktuell vorgeschlagene Maßnahme nicht erreicht."

Welcher Gesetzestext wurde beschlossen? Was sind die wichtigsten Änderungen?

Der Gesetzentwurf wurde am 18.05.21 in Form eines Änderungsantrags zum Barrierefreiheitsgesetz eingebracht. Im Kern geht es um Änderungen an § 7a SGB IV, der das Statusfeststellungsverfahren (SFV) regelt.

Die Gesetzesänderungen sind auf Seite 5 ff. dargestellt. In der anschließenden Begründung geht es dann von Seite 14 bis 26 um die Änderungen am SFV. Nach einleitenden Erläuterungen werden die folgenden fünf Schwerpunkte des Gesetzes behandelt:

  1. Elementenfeststellung (ab S. 16 des Dokuments)
  2. Dreiecksverhältnisse (S. 17 und 24)
  3. Prognoseentscheidung (schwerpunktmäßig ab S. 18)
  4. Gruppenfeststellung (ab S. 19)
  5. Mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren (schwerpunktmäßig ab S. 18 und 24)

Wichtig beim Lesen der im folgenden von uns geforderten Verbesserungsvorschläge ist: Keine dieser Korrekturen wurde von der Regierung umgesetzt. Das Gesetz wurde ohne Änderungen mit vielen unklaren Rechtsbegriffen beschlossen!

Zu 1) Elementenfeststellung

Bei der Elementenfeststellung erfolgt eine Entscheidung nur noch über den Erwerbsstatus (selbstständig versus abhängig beschäftigt), nicht mehr darüber, ob und in welcher Höhe daraus eine Versicherungspflicht folgt. Diese Änderung steht am Anfang des Gesetzesentwurfs und ist die wahrscheinlich wichtigste Änderung.

Die Feststellung einer Beschäftigung löst nicht in jedem Fall Beitragspflichten aus (z.B. bei Geringfügigkeit der Tätigkeit, im Rentenalter, bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen, bei Vorliegen einer Versicherungspflicht in einem berufsständischen Versorgungswerk). Bei einer Falschbeurteilung der beitragsrechtlichen Konsequenzen drohen dem Auftraggeber im Fall einer Betriebsprüfung hohe Nachforderungen. Aber auch dem Mitarbeiter droht Rechtsunsicherheit, weil der Versicherungsschutz im Fall einer späteren Inanspruchnahme in Frage gestellt werden könnte.

Die Elementenfeststellung wurde von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bereits bis zum Jahr 2009 praktiziert, dann aber vom Bundessozialgericht (BSG) untersagt, weil es an einer Gesetzesgrundlage dafür fehlte. Diese Gesetzesgrundlage wird nun geschaffen.

"Die Feststellung der Versicherungspflicht muss bestehen bleiben. Dies schafft Rechtssicherheit. Die Bewertung des Erwerbsstatus bringt keine abschließende Entscheidung. Weitere Sozialversicherungsträger müssen (…) anders als bisher, wieder mit eingebunden werden." (vbw)

Ohne Beurteilung der Versicherungspflicht gehe zudem die Bindungswirkung in Bezug auf andere Versicherungsträger verloren.

Das Verfahren ziele vielmehr auf eine Vereinfachung der Feststellung der Versicherungspflicht von arbeitnehmerähnlichen und aus anderen Gründen versicherungspflichtigen Selbstständigen (z.B. Trainern), weil hierzu kein separates Verfahren mehr nötig sei.

Zudem wird festgeschrieben, dass die Feststellung des Erwerbsstatus auf Basis einzelner Auftragsverhältnis geprüft wird, obwohl wir doch aus praktischen Gründen eine personen- oder mindestens tätigkeitsbezogene Feststellung benötigen.

Zu 2) Dreiecksverhältnisse

Bisher brauchte es zwei getrennte Verfahren, um die Rolle des Endkunden bei Dreiecksverhältnissen (mit Vermittler bzw. sogar mehreren Zwischenstufen) zu klären.

Nun können die Endkunden direkt einbezogen werden. Unklar ist, ob dies eine Verfahrenserleichterung für die Betroffenen ist oder eine Erleichterung der DRV, um eine gesamtschuldnerische Haftung herzustellen.

Sollte eine Mithaftung vorliegen, könnte dies gerade in Branchen mit komplexen Projekten und vielen selbstständigen Unterauftragnehmern dazu führen, dass die Endkunden die Beauftragung von Selbstständigen künftig untersagen.

Kritisiert wird von den Sachverständigen, dass der Dritte in das Verfahren einbezogen wird, ohne ausreichende  Beteiligungsrechte oder -pflichten zu haben, z.B. angehört zu werden oder Auskünfte zu erhalten: Um die Voraussetzungen für die Mitwirkung zu erbringen, muss er sich selbst belasten, quasi eine Selbstanzeige vornehmen, so die Befürchtung.

In Unkenntnis der Praxis verkenne das BMAS, welche Probleme alleine schon der Datenschutz bei Dreiecksverhältnisse aufwerfe. Diese Probleme würden durch die Neuregelung verschärft, ohne zugleich Lösungsmöglichkeiten zu eröffnen. So bestünde die Gefahr, dass der Endkunde weitreichende Einblicke in die Kalkulation der Auftragnehmer erhalte.

Zu 3) Prognoseentscheidung

Die Möglichkeit, schon zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Entscheidung herbeizuführen, sehen manche Sachverständige grundsätzlich positiv. Allerdings werden Aufträge an Selbstständige oft sehr kurzfristig vergeben, so dass der Gewinn in der Praxis häufig gering sein dürfte, zumal ja an den Kriterien selbst nichts geändert wurde.

Zudem besteht Rechtssicherheit nur, wenn es nicht zu Abweichungen gegenüber dem Vereinbarten kommt bzw. wenn diese Abweichungen unverzüglich gemeldet werden. Ansonsten kann die Entscheidung von der DRV rückwirkend revidiert werden.

Gefordert wird deshalb eine Präzisierung, wann die Beschreibung der Zusammenarbeit "genau" und "ausreichend" sei, welche Abweichungen genau mitgeteilt werden müssen sowie Vertrauensschutz für kleinere Abweichungen. Dies sei auch im Interesse der DRV, da sonst "Alles" gemeldet werde, um Fahrlässigkeit und damit eine rückwirkende Änderungen der Entscheidung zu vermeiden.

Da die Abgrenzung verschiedener Arten von Fahrlässigkeit nahezu unmöglich sei, sollte eine Rückwirkung zudem auf vorsätzliche Falschangaben begrenzt werden. Gefordert wurde zudem die Bereitstellung von Checklisten und Musteranträge, sowie Beispiele für bestimmte Fallgruppen.

Zu 4) Gruppenfeststellung

Bei der Gruppenentscheidung besteht die Möglichkeit, für gleichartige Beauftragungen eine gutachterliche Äußerung der DRV zu erhalten. Diese ist allerdings kein Verwaltungsakt und entfaltet deshalb keine Bindungswirkung. Die vbw hierzu: "Eine bloße gutachterliche Äußerung ohne Bindungswirkung kann nur für zukünftige Auftragnehmer gelten, die noch nicht bekannt sind" Für bereits bekannte müsse ein feststellender Verwaltungsakt erfolgen.

Gefordert wird von den Sachverständigen zudem die Möglichkeit, auf einen behördlichen Hinweis hin, die vorgelegte Vereinbarung zu präzisieren, also nachzubessern.

Ähnlich wie bei der Prognoseentscheidung, besteht auch bei der Gruppenfeststellung der Vorteil, dass eine spätere abweichende Entscheidung mit feststellendem Charakter nur in Zukunft wirkt.

Allerdings gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer vergleichbar einem Arbeitnehmer abgesichert ist. Da Selbstständige noch nicht Altersvorsorgepflicht sind, muss dies aus Sicht der Sachverständigen auf die Krankenversicherung beschränkt werden, da sonst eine Altersvorsorgepflicht durch die Hintertür eingeführt würde, zumal unklar ist, welche Arten beim Selbstständigen bestehender Altersvorsorge anerkannt würden.

Auch dürfe ein etwas anders gelagerter Einzelfall, zu dem später eine Feststellung erfolgt, nicht die Gruppenfeststellung insgesamt in Frage stellen.

Die Bindungswirkung müsse zudem immer für zwei Jahre bestehen. Es müsse klar sein, zu welchem Zeitpunkt ein Folgeantrag gestellt werden müsse, um eine lückenlose Gruppenfeststellung zu erreichen.

Zu 5) Mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren

Die mündliche Anhörung sehen die Sachverständigen durchweg positiv, obwohl die DRV bereits hat durchblicken lassen, dass sie ihre schriftlichen Entscheidungen in aller Regel nicht korrigieren wird und den hohen zusätzlichen Personalaufwand deshalb für überflüssig hält.

Unsere Mitglieder berichten uns unentwegt von Textbaustein-Begründungen, aus denen deutlich wird, dass die vom Gesetz vorgeschriebene individuelle Abwägung der Argumente oft gar nicht stattfindet. Ein Gespräch mit den Betroffenen würde aus unserer Sicht die Entscheider bei der DRV zu mehr Sorgfalt zwingen und sie mit den tatsächlichen Folgen bei den von ihrer Entscheidung Betroffenen konfrontieren (z.B. dem regelmäßig eintretenden Verlust wichtiger Aufträge).

Vorgeschichte der Änderungen

Die Einführung einer Prognose- und Gruppenentscheidung hatte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) schon im Sommer 2019 auf seiner Website vorgeschlagen. Wir informierten damals über die (gut versteckte) Diskussionsmöglichkeit.

Das Ergebnis waren rund 500 Kommentare, die an vielen Beispielen zeigten, dass die geplanten Änderungen teils praxisfern sind und vor allem völlig unzureichend zur Herstellung der dringend benötigten Rechtssicherheit.

Mit den von uns in der Folge organisierten Protestaktionen ertrotzten wir uns mehrere Gespräche mit dem zuständigen Staatssekretär sowie drei Fachgespräche im BMAS. Wir verlangten zeitgemäßere Kriterien, verhältnismäßige Sanktionen und machten Vorschläge für wirksame organisatorische und verfahrensmäßige Verbesserungen.

Statt der in den Fachgesprächen zugesagten Prüfung der Sanktionen und organisatorischer Vorschläge sowie der Unterrichtung über die Gesetzespläne (sie wurde vom BMAS immer wieder verschoben, soll nun kommende Woche stattfinden), wurde uns dann Anfang Mai der Gesetzesentwurf bekannt, der genau das umsetzt, was wir auf der Website des BMAS und später bei den Fachgesprächen als völlig unzureichend kritisiert hatten.

Unsere größte Befürchtung und wie wir reagieren

Unsere größte Befürchtung ist, dass die nun beschlossenen Änderungen nach der Wahl als Feigenblatt genutzt werden, um uns künftig darauf zu verweisen, man habe ja Reformen vorgenommen, diese im Vorfeld sogar mit uns besprochen.

Deshalb haben wir uns aufs Deutlichste von den beschlossenen Änderungen distanziert und verlangen eindringlich, dass nach der Bundestagswahl nun endlich zeitnah eine echte Reform des SFV beschlossen wird – von einer neuen Regierungskoalition, die unseren berechtigten Interessen dann hoffentlich aufgeschlossener gegenübersteht.

VGSD-Vorstand Andreas Lutz hat dazu in den letzten Tagen gemeinsam mit befreundeten Verbänden ausführliche Gespräche (je 90 Minuten) geführt mit MdB Wilfried Oellers (27.05.) und Thomas Heilmann (31.05., beide CDU) sowie mit Thomas Kaulisch (26.05.), dem zuständigen Abteilungsleiter des BMAS. Am Dienstag (08.06.) führt er ein Gespräch mit Jürgen Beck, dem zuständigen Richter am 12. Senat des Bundessozialgerichts. Weitere Gespräche, natürlich auch mit anderen Parteien, werden folgen.

Zugleich werden wir euch natürlich über die sich aus den Änderungen am SFV ergebenden neuen Möglichkeiten, da wo sie vielleicht Vorteile darstellen könnten, im Rahmen z.B. von Experten-Talks informieren. Wir gehen allerdings davon aus, dass die meisten Auftraggeber das Prognose- und Gruppenverfahren nicht oder zunächst nur äußerst zurückhaltend nutzen werden, so lange es keine materiellen Änderungen an den Kriterien für das SFV gibt.

Wir dürfen keine Ruhe geben - und dazu benötigen wir deine Hilfe

Jeder Abgeordnete und Bundestagskandidat mit Aussicht auf einen Platz im neuen Bundestag und Beteiligung an der nächsten Regierung muss wissen, dass wir von der neuen Regierung schnellstmöglich eine echte Reform erwarten und wie dringend diese nötig ist.

Dabei sind wir auch auf deine Unterstützung angewiesen. Bist du bereit, auf Abgeordnete und Bundestagskandidaten in deiner Region zuzugehen (insb. von Union und Grünen)? Dann melde dich gerne bei uns!

Dieses dicke Brett zu durchbohren schaffen wir nur gemeinsam mit allen Mitgliedern und Betroffenen!

Im Ausschuss: Kurzfristige Einbringung führt zu scharfem Protest der Oppositionsparteien

(Beitrag vom 18.05.21) Wie oben erwähnt, befasste sich der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, 17.05.21 mit dem Barrierefreiheitsgesetz und somit formell auch mit den Ergänzungen an ihm, die die SFV betrafen.

Während die Regierungsparteien Experten zu der Änderung befragen konnten (CDU/CSU bei Minute 20:00 und 27:00, SPD bei Minute 42:30), hatten die Oppositionsparteien dazu nicht die Gelegenheit, was zu einem Protest von Markus Kurth (Grüne) gleich zu Beginn der Sitzung (ca. 1:30 Minute) führte. Er sprach von einer "unzulässigen, verkürzten Gesetzeseinbringung" durch die Regierung und beantragte, dass sich der Ausschuss nicht mit dem Gesetz befassen und auch keine Sachverständigen dazu hören sollte. Aus formalen Gründen kam der Ausschussvorsitzende Matthias Bartke (Linke) dem nicht nach und verwies auf die nächste interne Sitzung des Ausschusses bzw. der Obleute.

Im weiteren Verlauf schlossen sich AfD (Minute 44:30), FDP (52:00) und Linke (59:45) dem Protest von Markus Kurth an.

Vollständiger Mitschnitt der Ausschussitzung. Die in diesem Absatz angegebenen Stellen zum SFV sind Teil des am Anfang dieses Beitrags eingebundenen Videos. Schau dir also am besten diesen Zusammenschnitt an statt die vollständige Sitzung!

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