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Rösler schenkt "Startup"- Investoren 20 Prozent

Während die Regierung bei Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit nach und nach jede Unterstützung streicht, verschenkt sie am anderen Ende das Geld mit offenen Händen: Am 15. Mai startete sie das Programm "Investitionszuschuss Wagniskapital".

Private Investoren ("Business Angels"), die sich an "innovativen Unternehmen" mit mindestens 10.000 Euro, maximal 250.000 Euro pro Jahr beteiligen, erhalten 20 Prozent dieser Investition vom Staat zurück. Voraussetzung ist, dass sie drei Jahre investiert bleiben. Dies entspricht einer zusätzlichen Verzinsung der Einlage von fast acht Prozent pro Jahr.

150 Millionen Euro stellt Wirtschaftsminister Rösler bereit, "um der Business-Angel-Szene in Deutschland Auftrieb zu verleihen". Indirekt sollen durch das Mehr an Wagniskaptial auch "Startups" profitieren. - Startups in Anführungszeichen, denn die Unternehmen, an denen die Beteiligung erfolgt, dürfen zum Zeitpunkt der Beteiligung bereits bis zu zehn Jahre alt sein, 50 Vollzeit-Mitarbeiter beschäftigen und 10 Millionen Euro Umsatz erzielen.

Um die Zugehörigkeit zu einer innovativen Branche nachzuweisen, genügt die entsprechende Angabe im Handelsregistereintrag.

Weder der Investor noch das das Unternehmen, an dem er sich beteiligt, muss deutsch sein. Profitieren können alle Investoren, bei denen es sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU handelt oder die eine Beteiligungs-GmbH im Alleinbesitz haben. Bei dem Beteiligungsunternehmen genügt eine Filiale in Deutschland, so lange der Hauptsitz sich in der EU befindet.

Anwälte wie der Berliner Christian Musfeldt freuen sich: "Dass Anwälte profitieren, liegt an den Verfassern der Richtlinie", schreibt er in seinem Blog. "Viele Business Angels haben in der Vergangenheit aus ihrer Erfahrung heraus ohne anwaltlichen Rat gehandelt. Dies dürfte sich nun ändern, wenn Business Angel sich die 20 Prozent sichern wollen."

Und so funktioniert die Förderung: Unternehmen mit Kapitalbedarf lassen sich von der für das Programm zuständigen Stelle ihre Förderfähigkeit bestätigen. Daraufhin gestaltet sich ihre Investorensuche deutlich einfacher. Denn der Investor beteiligt sich mit z.B. 100.000 Euro und erhält davon 20.000 Euro sofort vom Staat zurück - besitzt aber weiterhin Anteile im Wert von 100.000 Euro.

"Das Antragsverfahren ist bewusst sehr schlank gehalten, damit die Investoren schnell und unbürokratisch ihre Unterstützung erhalten können und der Investitionsprozess möglichst wenig beeinträchtigt wird." heißt es in den Förderbedingungen.

Ein lohnendes Geschäft, vor allem wenn die Beteiligung nur auf dem Papier mit einem Risiko verbunden ist. Ein entsprechener Mißbrauch soll dadurch verhindert werden, dass der Investor vertragsrechtlich in vollem Umfang an Chancen und Risiken teilnehmen muss, es sich also nicht um ein verkapptes Darlehen handeln darf. Geschäftsmodelle die auf Vermietung sowie Onlinehandel basieren sind deshalb ausgeschlossen, weil zu berechenbar.

Unsere Meinung

Wir sehen bei dieser Regelung die Gefahr erheblicher Mitnahmeeffekte. Letztlich erhalten die Investoren 25 Prozent Zuschlag auf ihre Investition - auch wenn sie diese ohnehin vornehmen würden. Das Programm lädt darüber hinaus zum Mißbrauch ein, nämlich möglichst risikoarm in etablierte Unternehmen zu investieren und dafür Förderung zu kassieren.

Warum Subventionen bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und kleinen Unternehmen etwas schlechtes sind, bei privaten Investoren aber notwendig, darauf hätten wir gerne eine Antwort von Herrn Rösler.

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