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Scheinselbstständigkeits-Politik von Andrea Nahles führt im eigenen Wahlkreis zu Ärzte-Notstand

Adenau im Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz: Bis zu 40 Prozent der Notdienste sind nicht besetzt, in einzelnen Monaten sogar bis zu 70 Prozent. 45 Minunten dauert es dann bis eine Rettung kommt. - Folgen der Politik von Andrea Nahles und der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Denn von der DRV gegen Honorarärzte erstrittene Gerichtsurteile führen dazu, dass Notärzte nicht mehr pro Einsatz bezahlt werden dürfen, wie bisher üblich. Denn das würde bei einer Prüfung von der DRV als Scheinselbstständigkeit gewertet. Die Krankenhäuser können aber auch nicht einfach jede Menge zusätzlicher Ärzte für die Dienste einstellen.

Unfallopfer Sarah Dresen: „Man konnte in den ersten Tagen meinen Eltern nicht sagen, ob ich das Ganze überlebe oder nicht. Jetzt sitze ich hier und bin einfach nur glücklich und dankbar, dass die richtigen Leute zur richtigen Zeit vor Ort war, dass ich gerettet werden konnte.“ Eine Stunde später wäre der Notarztdienst nicht mehr besetzt gewesen. Ein Ersatz wäre wesentlich später eingetroffen und damit wahrscheinlich zu spät.

Situation und Folgen beschrieb das SWR-Fernsehen in einem TV-Beitrag bereits Ende letzten Jahres. Nachdem sich an den Verhältnissen aber bis heute nichts geändert hat, setzte die CDU-Opposition im rheinland-pfälzischen Landtag das Thema heute auf die Tagesordnung des Gesundheitsausschusses, um zu erfahren, was die Landesregierung gegen diese Situation unternimmt.

"Farbig markiert heißt: Kein Notarzt da."

Ausnahmeregelung nach österreichischem Vorbild?

Der Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V., Carsten Lott, sprach sich heute gegenüber dem Sender für eine Ausnahmeregelung nach österreichischem Vorbild aus. Dort dürfen Krankenhäuser Notärzte weiterhin sozialversicherungsfrei beschäftigen.

Aus Sicht des VGSD würde das zwar das akute Problem der Notärzte-Versorgung lösen, aber dann müsste man noch über viele andere Ausnahmen sprechen.

Unseres Erachtens muss statt dessen die Hexenjagd auf Selbstständige und ihre Auftraggeber beendet werden. Die Deutsche Rentenversicherung muss bei der Statusfeststellung von (Schein-)Selbstständigkeit zu nachvollziehbaren Abgrenzungskriterien zurückkehren, wie es vor 2008 der Fall war.

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