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Schwarmfinanzierungen nehmen stark zu, aber Anteil an Unternehmensfinanzierungen rückläufig

Das ifo-Institut hat zum zweiten Mal nach 2016 die Entwicklung von Crowdinvesting unter die Lupe genommen. Dazu wurden 56 Plattformen und 846 Finanzierungsprojekte ausgewertet und die Auswirkungen des 2015 in Kraft getretenen Kleinanleger-Schutzgesetzes untersucht, mit dem die Schwarmfinanzierung reguliert wurde.

Ursprünglich zur Unternehmensfinanzierung gedacht, wird Crowdinvesting inzwischen häufig zur Finanzierung von Gewerbeimmobilien genutzt

„Die Befürchtung, das Gesetz werde diese Finanzierungsart bremsen, hat sich nicht bewahrheitet“, sagt Christa Hainz, stellvertretende Leiterin des ifo Zentrums für Interantionalen Institutionenvergleich und Migrationsforschung. Sie ist zusammen mit Lars Hornuf Autorin der Studie.

Finanzierungsvolumen deutlich gestiegen

In den 30 Monaten (2,5 Jahren) vor Inkrafttreten des Gesetzes konnten die Schwarminanzierer 70 Millionen Euro vermitteln. In den 30 Monaten danach waren es 279 Millionen Euro. Dies entspricht einer Vervierfachung der Volumiuna. (Ausgewertet wurde die Entwicklung von Oktober 2011 bis März 2018.)

Finanziert wurden von den Internetnutzern in der Anfangszeit fast ausschließlich Unternehmen bzw. Gründungen. Ab Mitte 2013 kamen soziale/ökologische Projekte hinzu und ab 2015 auch (Gewerbe-)Immobilien.

Eigenkapital-Ersatz zur Finanzierung von Gewerbeimmobilien

Inzwischen machen die Immobilien den Großteil des Investitionsvolumens aus und sind der Grund für die starke Zunahme der Emissionen mit Volumina von 1,0 bis 2,5 Millionen Euro. Letzteres ist die vom Kleinanlegergesetz vorgegebene Obergrenze.

Mittlerweile werden überwiegend Darlehen mit Erfolgsbeteiligung („partiarische Darlehen“) und vor allem Nachrangdarlehen als Vermögensanlagen verwendet. Früher dominierten stille Beteiligungen. Nachrangdarlehen können gegenüber Banken als Eigenkapital dargestellt werden, um von diesen zusätzliche (vorrangige) Kredite zu erhalten.

Zuletzt 30 Unternehmensfinanzierungen pro Quartal

Von einem Boom der Unternehmensfinanzierungen durch die Internetcrowd kann man nicht sprechen, aber durchaus von einem gewissen Wachstum. In den letzten vier Quartalen, für die Zahlen vorliegen, kam es im Schnitt zu 30 erfolgreichen Unternehmensfinanzierungen via Crowd.

Die Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums berücksichtigte zudem nur Crowdinvesting, bei dem eine Rückzahlung plus monetäre Vergütung zugesagt wird, nicht Crowdfunding, wie sie etwa durch die US-Plattform Kickstarter bekannt wurde. (Hier werden z.B. Produkte vergünstigt angeboten, deren Herstellung mit dem eingesammelten Geld dann finanziert wird.) Auch wurden nur Plattformen berücksichtigt, die deutschem Recht unterliegen.

Studie fasst Praxiserfahrungen zusammen

Die Studie mit dem Titel „Praxiserfahrungen mit den Befreiungsvorschriften des Kleinanlegerschutzgesetzes: Eine aktuelle Bestandsaufnahme“ bietet Gründern und Gründungsberatern, die eine Finanzierung per Crowdinvesting erwägen, interessante Einblicke in die typische Ausgestaltung der Darlehen. Interessant ist sie auch für Anleger, die über die Plattformen höhere Renditen erwirtschaften möchten.

So hatte das Kleinanlegerschutzgesetzes (KASG) Auswirkungen auf die Höhe der Beteiligungen: Die Anzahl der Investierenden, die exakt 1.000 Euro investierten, stieg nach Inkrafttreten leicht an. Die Anzahl der Investierenden, die über 10.000 EUR investierten, nahm nach Inkrafttreten des KASG ab.

Weitere Tipps für Anleger und Finanzierungssuchende

Aus Anlegerperspektive hatten wir im Juli 2018 eine Expertentelko mit dem Titel „In Gründungsvorhaben, P2P-Kredite und Immobilien per Crowdfunding investieren – ein Erfahrungsbericht“ veranstaltet. Dr. Sylvia Löhken sprach damals über ihre Erfahrungen als Crowdinvestorin.

Aus Perspektive von Gründern, die Geld benötigen, "stritten" Dr. Michael Trompf und Markus Hübner über das Pro und contra von Crowdfunding.

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