Das Homeoffice bei der Steuererklärung geltend zu machen, ist bislang ein kompliziertes Unterfangen – jedenfalls, wenn für die Arbeit daheim kein eigenes Zimmer zur Verfügung steht, sondern nur ein Schreibtisch in Flur, Wohn- oder Schlafzimmer.
Dennoch erkennt die Regierung mit einer gerade beschlossenen neuen Steuerpauschale an, dass die Wohnung für die Arbeit beansprucht wird: Die Homeoffice-Pauschale soll 5 Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro im Kalenderjahr betragen. Das entspräche 120 Tagen im Homeoffice. Kleiner Schönheitsfehler: Die verantwortlichen Politiker sprechen in Interviews nur von Arbeitnehmern, für die die Regelung gelten soll. Betrifft sie denn auch Selbstständige? Wir haben bei Sebastian Brehm nachgefragt, Finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der CSU im Deutschen Bundestag.
"Verkrustete" Regelungen müssen neu gedacht werden
„Es stimmt: Die aktuelle Regelung bezieht sich nur auf Angestellte“, sagt er. Er räumt allerdings ein, dass die steuerliche Absetzbarkeit betrieblich genutzter Fläche in der eigenen Wohnung für alle kompliziert sei, wenn kein eigenes Bürozimmer vorhanden ist. Durch die flexibel agierende Arbeitswelt, in der Heimarbeit üblich sei, sei allerdings klar, dass die verantwortlichen Politiker nun unter Handlungsdruck stünden und die „verkrusteten“ Regelungen zum Homeoffice neu gedacht werden müssen. „Hier wird sich im kommenden Jahr einiges tun, und die Soloselbstständigen werden nicht außen vor bleiben“, sagt er.
Übrigens: Wie viele Angestellte von der Regelung profitieren werden, ist noch unklar – denn noch steht nicht fest, ob die Homeoffice-Pauschale auf den Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro angerechnet wird. Dann würden nur die Steuerpflichtigen profitieren, deren Werbungskosten – inklusive Homeoffice – mehr als 1.000 Euro betragen.
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