Es gibt im Gesundheitsbereich leider nur wenige Studien, die Aussagen zur Gesundheit, der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen und damit Krankheitskosten von Selbstständigen im Vergleich zu anderen Gruppen von Erwerbstätigen machen.
Um so mehr freuen wir uns, dass die DAK in ihrem Gesundheitsreport 2017 bei ihrem Schwerpunktthema "Schlafstörungen" eine solche differenzierte Analyse vorgenommen hat – auch wenn angesichts des relativ begrenzten Anteils der befragten Selbstständigen die Ergebnisse nur begrenzt aussagekräftig sind. (Deshalb rufen wir bei ausgewählten Befragungen wie der Einkommens- und Verbraucherstichprobe des statistischen Bundesamts Selbstständige gezielt zur Teilnahme auf.)
Beamte, Angestellte, Arbeiter berichten 5 bis 8,5 mal so häufig von Schlafstörungen
Im Oktober 2016 wurden im Auftrag der DAK durch das IGES Institut 5.207 Erwerbstätige online befragt. 1,5 Prozent der Teilnehmer waren Freiberufler und Selbstständige.
Erhoben wurde die "4-Wochen-Prävalenz von Insomie". Zu deutsch: Wie häufig sind in den letzten vier Wochen vor der Befragung Schlafstörungen vorgekommen?
Definiert ist das so, dass "Ein- oder Durchschlafprobleme über einen Zeitraum von wenigstens 4 Wochen 3-mal oder häufiger pro Woche, nicht erholsamer Schlaf in dieser Häufigkeit oder eine schlechte Schlafqualität auftreten. Zusätzlich müssen Folgen der Schlafprobleme hinzukommen wie Müdigkeit oder Erschöpfung am Tage oder eine Beeinträchtigung der sozialen Funktionsfähigkeit."
Das Ergebnis:
- Unter den befragten Selbstständigen und Freiberuflern kam das nur in 1,4 Prozent der Fälle vor,
- unter Beamten bei 6,9 Prozent der Befragten, also 5 mal so häufig.
- Angestellte berichteten in 9,3 Prozent von solchen Schlafstörungen (Faktor 7)
- Und Arbeiter sogar in 12,0 Prozent der Fälle (Faktor 8,5)
Andere Erwerbstätigengruppen waren 2,0 bis 2,5 mal so häufig in Behandlung
Der Anteil der Befragten, die wegen Schlafproblemen in ärztlicher Behandlung waren, bestätigt das Bild, wenn auch nicht so ausgeprägt:
- Freiberufler/Selbstständige: 2,2 (bzw. 6,3) Prozent der waren in den letzten 12 Monaten (bzw. schon vor längerer Zeit) wegen Schlafproblemen in ärztlicher Behandlung
- Beamte: 4,3 (bzw. 7,8) Prozent – Faktor 2,0 höher
- Angestellte: 4,8 (bzw. 8,5) Prozent – Faktor 2,2 höher
- Arbeiter: 5,4 (bzw. 8,9) Prozent – Faktor 2,5 höher
Die Unterschiede verschwimmen bei längerer Betrachtungsweise, denn "vor längerer Zeit" waren die meisten Selbstständigen irgendwann einmal angestellt. Bei der Betrachtung der der letzten 12 Monate zeigt sich, dass die anderen Berufsgruppen mit einer um den Faktor 2,0 bis 2,5 höheren Wahrscheinlichkeit eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen haben.
Kaum Unterschiede in Bezug auf die Einnahme von Schlafmitteln
Keinen so großen Unterschied haben die Forscher in Bezug auf die Einnahme von Schlafmitteln festgestellt. Innerhalb der letzten drei Monate haben 7,1 Prozent der Selbstständigen ein Schlafmittel eingenommen. Bei den Beamten waren es etwas weniger (6,4 Prozent), bei Arbeitern und Angestellten etwas mehr (7,5 bzw. 9,0 Prozent).
Zumindest in Hinblick auf Schlafstörungen deuten die Ergebnisse darauf hin, dass Selbstständige seltener krank sind, weniger Leistungen in Anspruch nehmen und damit bei den Krankenversicherungen geringere Kosten verursachen.
Wir würden uns wünschen, dass mehr Studienautoren wie das von der DAK beauftragte IGES Selbstständigkeit als Auswertungskriterium berücksichtigen und darauf achten, dass die Zahl der befragten Selbstständigen ausreichend hoch ist, um auch für diese Gruppe repräsentative Aussagen machen zu können.
Wenn sich auch in anderen Bereichen die niedrigere Krankheitshäufigkeit von Selbstständigen bestätigt, könnten daraus vielleicht auch Lehren für die Gestaltung der Arbeitswelt gezogen werden mit dem Ziel, die Krankheitswahrscheinlichkeit für alle Berufsgruppen zu reduzieren.
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